Wohl das bedeutendste und einschneidendste Ereignis in der
Entwicklung und im Leben der Dörfer des Lüneburger Landes waren die
Gemeinheitsteilung und die Verkoppelung ihrer Feldmarken um die Mitte des
vorigen Jahrhunderts.
Diese Maßnahmen waren notwendig geworden, um die bisherige
verworrene, unübersichtliche und unwirtschaftliche Besitzverteilung und die
jedem wirtschaftlichen Fortschritt schädlichen Grunddienstbarkeiten zu
beseitigen und durch eine vorteilhaftere Verteilung und Zusammenlegung der
Äcker, Felder und Wiesen und durch Umwandlung des Gemeineigentums in
Einzeleigentum die größtmögliche Ausnutzung von Grund und Boden zum Nutzen aller
herbeizuführen.
Bei der Besiedlung des Landes in alten Zeiten hatte jeder
Bauer sich dort Land genommen, es urbar gemacht und beackert, wo es ihm passte
und wo er etwas für ihn brauchbares fand. Naturgemäß lagen diese Ländereien
möglichst nahe beim Dorf, meistens sogar um den Hof herum. Zum Dorfe gehörten
aber noch andere Ländereien, die für landwirtschaftliche Zwecke jedoch kaum oder
nur in beschränktem Maße brauchbar waren, Moore, Heideland und Wald. Diese
Ländereien gehörten keinem einzelnen Bauern sondern allen Bauern gemeinsam und
wurden auch von ihnen gemeinsam genutzt. Es war die sogenannte Gemeinheit oder
Almende. Sie diente zur Hauptsache zum Weiden und Hüten des Viehs. Die
gemeinsame Benutzung der Gemeinheit führte jedoch oft zu Streitigkeiten zwischen
den einzelnen Bauern, und die gemeinsamen Hüte- und Weideberechtigungen mit
anderen Dörfern gaben oft Anlass zu langwierigen Prozessen zwischen den Dörfern,
denn festgelegte Grenzen gab es zwischen den einzelnen Dörfern damals noch
nicht. Weiter kam hinzu, dass einzelne Bauern im Laufe der Jahrhunderte mehr
oder weniger große Stücke oder Streifen Landes erworben und urbar gemacht
hatten, die aber oft so weit verstreut lagen, dass eine nutzbringende
Bewirtschaftung kaum möglich war.
Um diese Missstände zu beseitigen und insbesondere die
Bebauung der unabsehbaren Heideflächen zu fördern, erstrebte der hannoversche
König Georg III. die Verteilung der Gemeinheit an alle Bauern und die
Verkoppelung, d.h. die Zusammenlegung der verstreut liegenden Äcker zu möglichst
einheitlichen und geschlossenen Ackerfluren. Zu diesem Zwecke erließ die
hannoversche Regierung bereits im Jahre 1767 ein entsprechendes Ausschreiben und
im Jahre darauf eine Verordnung über das für die Teilung und Verkoppelung
einzuschlagende Verfahren. Weitere Ausschreiben aus den Jahren 1776, 1780 und
1790 empfahlen den Ämtern dringend, diese Maßnahmen in jeder Weise zu fördern,
da es der Wunsch des Königs sei. Jedoch stellten sich dem erhebliche
Schwierigkeiten entgegen. Insbesondere leisteten die Bauern selbst heftigen
Widerstand, weil sie, am Althergebrachten festhaltend, allen Neuerungen
misstrauisch gegenüberstanden und die Vorteile nicht erkennen wollten. Ein
großes Hindernis bildeten auch die verschiedenen grund- und gutsherrlichen
Rechte und die kirchlichen Zehntrechte. Deshalb mussten erst einmal diese
Berechtigungen durch gesetzgeberische Maßnahmen beseitigt werden. Dies geschah
durch die verschiedenen Ablösungsgesetze. Nach der Durchführung der Ablösung
endlich konnten die Teilung und Verkoppelung ernstlich in Angriff genommen
werden.
Im Jahre 1842 erließ die hannoversche Regierung das ,,Gesetz
über die Zusammenlegung der Grundstücke und das Verfahren in
Gemeinheitsteilungs- und Verkoppelungssachen", das am 1. Mai 1843 in Kraft trat.
Inzwischen hatten auch die Bauern die Vorteile und die Nützlichkeit der
geplanten Maßnahme erkannt. Wohl zeigten sich bei der Durchführung noch
erhebliche Schwierigkeiten, die jedoch bei allseitigem guten Willen allmählich
beseitigt werden konnten.
In Asendorf begannen die Verhandlungen im Jahre 1844. Die
Arbeit war äußerst schwierig und langwierig. Alle Ländereien des ganzen Dorfes
mussten einzeln genau vermessen taxiert, klassifiziert und schließlich den neuen
Besitzern angewiesen werden. Die Leitung der ganzen Arbeit lag in den Händen der
von der Landdrostei in Lüneburg eingesetzten Teilungskommission, die aus dem
Amtsassessor Erdmann zu Winsen a. d. Luhe als rechtskundigem Mitglied und dem
Landesökonomie-Commissaire Helmers zu Lüneburg als landwirtschaftlichem Mitglied
bestand.
Die Arbeit begann mit der Generalteilung, d.h. mit der
genauen Festlegung der Grenzen des Dorfes gegenüber den Nachbardörfern. Mit den
Nachbargemeinden Jesteburg, Lüllau, Wiedenhof und Schierhom waren bereits in den
Jahren 1827/28 infolge häufiger Streitigkeiten über die gemeinsamen
Hütungsbezirke Verhandlungen über die Auseinandersetzung und Grenzziehung
eingeleitet worden Durch einen vor dem Amt Winsen geschlossenen Vergleich vom 2.
Juni 1828 endlich wurden diese Streitigkeiten beendet und die uralten
gemeinschaftlichen Hüte- und Weidebezirke zwischen den genannten Dörfern und
Asendorf genau abgegrenzt. Übrig blieb noch die Grenzauseinandersetzung mit
Dierkshausen, Marxen und Schmalenfelde. Hierbei ergaben sich Schwierigkeiten
besonders mit Dierkshausen, die aber nach vielfachen Verhandlungen,
Besprechungen und Besichtigungen durch Beschluss der Teilungskommission vom 18.
Juni 1848 ebenfalls beseitigt werden konnten. Damit war die Generalteilung
erledigt und die Grenze Asendorfs endgültig festgelegt.
Nun konnten die Vorarbeiten für die Spezialteilung, d.h. die
Aufteilung der Gemeinheiten und die eigentliche Verkoppelung, die Zusammenlegung
und Zuteilung der Ländereien nach Bodenarten an die einzelnen Besitzer in
Angriff genommen werden. Da niemand geschädigt werden sollte, mussten die
Sachverständigen zuerst genau feststellen, wie viel Gartenland, Ackerland,
Wiesen, Anger- und Heideboden nach Größe und Güte jeder einzeln Bauer bisher
besessen hatte. Dann nahm man die Verteilung der gesamten Bodenarten
entsprechend dem Wert des früheren Besitzes des einzelnen vor. Endlose
Verhandlungen, Vernehmungen und Vermessungen waren die Folge. Jeder Berechtigte
hatte Wünsche, Klagen und Beschwerden vorzubringen, die genau geprüft und
bereinigt werden mussten, bis endlich im Jahre 1852 die Arbeiten restlos zu Ende
geführt und das Ergebnis in dem ,,Receß über die General-Theilung der
Gemeinheiten zwischen den Gemeinden Asendorf, Dierkshausen und Schmalenfelde,
sowie über die Special-Theilung der Gemeinheiten und Verkoppelung der Feldmark
der Gemeinde Asendorf" niedergelegt werden konnte. Der Receß kam am 11. März
1852 zustande und wurde am 29. April 1852 von der Königlich Hannoversche
Landdrostei endgültig bestätigt. Dieses ebenso ausführliche wie lange
Schriftstück wird heute noch im Gemeindearchiv verwahrt.
Damit war nun endlich mit den früheren verworrenen
Besitzverhältnissen, Unklarheiten und daraus möglichen Streitigkeiten
aufgeräumt. Zugleich war nun der Bauer in Verbindung mit der Ablösung der
verschiedensten Lasten endlich in den uneingeschränkten Besitz seines Hofes
gelangt und war damit alleiniger Herr auf seinem Grund und Boden.
Die Teilung und Verkoppelung hatten nicht nur eine tief
einschneidende Umstellung der gesamten bäuerlichen Wirtschaftsführung zur Folge,
sondern sie gaben dem Dorf, durch die erheblichen Besitzveränderungen, deren
Abgrenzung, die Beseitigung alter und die Anlage neuer Wege und Straßen, ein
ganz neues Bild. Leider aber verlor das Landschaftsbild durch die neuen mehr
geradlinig angelegten Straßen und Wege und insbesondere durch die Beseitigung
der vielen bisher zur Abgrenzung der einzelnen Ackerstücke dienenden Buschhecken
sehr viel an Abwechslung und Schönheit, die besonders von Naturfreunden sehr
bedauert wurde. Hermann Löns, unser alter Heidewanderer und Dichter, hat seine
Verärgerung über die Verkoppelung in folgenden Versen zum Ausdruck gebracht:
Es geht ein Mann durch das bunte Land,
die Messkette hält er in der Hand.
Sieht vor sich hin und sieht sich um:
,,Hier ist ja alles schief und krumm!"
Er misst wohl hin und misst wohl her:
,,Hier geht ja alles kreuz und quer!"
Er blickt zum Bach im Tale hin:
,,Das Buschwerk dort hat keinen Sinn!"
Zum Teiche zeigt er mit der Hand:
,,Das gibt ein Stück Kartoffelland!"
Der Weg macht seinen Augen Pein:
,,Der muss fortan nur grade sein!"
Die Hecke dünket ihm ein Graus:
,,Die roden wir natürlich aus!"
Der Waldbirnbaum ist ihm zu krumm:
,,Den hauen wir als ersten um!"
Die Pappel scheint ihm ohne Zweck:
"Die muss da selbstverständlich weg!"
Und also wird mit vieler Kunst
die Feldmark regelrecht verhunzt!
Doch der Zweck der vieljährigen Arbeit, die Förderung und
Verbesserung der Bewirtschaftung zum Nutzen aller Beteiligten und der
Gesamtheit, war vollauf erreicht.
Die langwierigen und vielseitigen Arbeiten waren naturgemäß
mit erheblichen Kosten verbunden. Sie betrugen für Asendorf insgesamt 1946
Reichstaler, 23 Gutegroschen und 7 Pfennige. Nach § 4 des Teilungsplanes und §
27 des Teilungsrezesses mussten die Kosten von allen Beteiligten nach dem
Verhältnis des Kuhweidenwertes (d.h. ihres Besitzzuwachses) getragen werden.