Die Zehntherrschaft über Asendorf

Der Zehnte gehörte zu den Lasten, die den Bauern zeitlebens am schwersten bedrückten. Als der Frankenkönig Karl nach seinen Kriegszügen gegen die Sachsen sich das ganze Sachsenland unterwarf und gleichzeitig überall Bistümer und Klöster errichtete, befahl er zugleich, dass jeder Bauer von seinem Vermögen, von seinem Vieh und von allen Erträgen seiner Ländereien den 10. Teil an das Stift Verden an der Aller abliefern sollte. Damit wurde das Stift Verden Zehntherr des ganzen Lüneburger Landes. Der Zehnte sollte zur Unterhaltung der Klöster und Kirchen dienen. Durch späteren Verkauf, Tausch oder Schenkung gingen die Zehntrechte oft an andere Klöster, Kirchen, Adlige oder an den Landesherrn, den Herzog, über.
Man unterschied drei Arten von Zehnten, den Kornzehnten - auch Feld- oder großer Zehnten genannt -, den Schmal- oder kleinen Zehnten und den Rottzehnten. Der Kornzehnte wurde von den Erträgen des Ackerbaues, d.h. nicht nur vom Korn, sondern auch von allen anderen Feldfrüchten, der Schmalzehnte von allen Tieren und vom Flachs und Hanf und der Rottzehnte von allen neu urbar gemachten Ländereien erhoben.
Bis zur Zeit des 3ojährigen Krieges gehörte der Kornzehnte in Asendorf dem Stift Verden. Als dann nach Beendigung des Krieges durch den Friedensvertrag von Osnabrück 1648 das Herzogtum Bremen-Verden und das Stift Verden mit allen Besitzungen und Rechten den Schweden zugesprochen wurden, mussten die Asendorfer ihren Kornzehnten an das schwedische Amt Rothenburg abliefern. Im Frieden zu Celle von 1679 jedoch trat Schweden diese Rechte und Besitzungen an Lüneburg ab: seitdem zog das fürstliche Amt Winsen an der Luhe den Kornzehnten von Asendorf ein.
Den Schmalzehnten, der ursprünglich auch dem Stift Verden gehörte, besaßen um das Jahr 1300 der Herzog von Braunschweig-Lüneburg, der Bischof von Verden und die Adelsfamilie von Estorff. Nach noch vorhandenen Urkunden schenkte der Herzog im Jahr 1305 seinen Anteil an diesem Zehnten dem Kloster Lüne in Lüneburg.
Im Jahre 1307 verkaufte Konrad von Estorp seinen Anteil an dem Schmalzehnten zusammen mit einem Hof in Asendorf dem Kloster Lüne für 100 Mark. Der Bischof von Verden schenkte sein Eigentum an dem Asendorfer Schmalzehnten im Jahre 1330 ebenfalls dem Kloster Lüne. Das Kloster Lüne tauschte im Jahre 1525 seinen Asendorfer Schmalzehnten gegen den Zehnten in Barendorf und Holthusen dem Modestorper Archidiakonen ein. Später fiel dieser Zehnte wieder an das Kloster Lüne zurück, das damit den gesamten Asendorfer Schmalzehnten in seinem Besitz hatte. Nach der Auflösung des Klosters im 16. Jahrhundert ging der Zehnte an das neu gegründete Amt Lüne über.
Der Rottzehnte stand dem jeweiligen Besitzer des Kornzehnten in Asendorf, also dem Stift Verden und später dem Amt Winsen zu.
Für den Zehntherrn war der Zehnte, der ursprünglich in natura, später meistens in Geld eingezogen wurde, eine gute Einnahmequelle. Der Geldwert der jährlichen Zehntleistung des Dorfes Asendorf wird im Jahre 1725 auf 150-180 Thaler geschätzt. um 1800 betrug er 190 Thaler und 1839 sogar 260 Thaler. Vielfach verpachteten die Zehntherren ihre Zehntrechte an andere Klöster, Kirchen oder auch an die Dorfgemeinde. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts war der Kornzehnte vom Amt Winsen an die Gemeinde Asendorf verpachtet, und zwar zunächst auf drei Jahre. Alle drei Jahre musste auf dem Amt ein neuer Pachtvertrag geschlossen werden.

Asendorf zahlte an Pacht:
1806/09 jährlich 190 Rthjr. und 9 mgr. Strohgeld
1826/29 jährlich 148 Rthlr.
1829/32 jährlich 195 Rthlr.
1832/35 jährlich 195 Rthlr.
1835/38 jährlich 190 Rthlr.

Auch den Schmal- Hanf- und Flachszehnten hatte Asendorf vom Amt gepachtet, und zwar 1826/29 für 6 Rthlr.
Diese Zehntpflicht war für die Bauern ein ganzes Jahrtausend hindurch eine schwer drückende Last. Deshalb ist es erklärlich. wenn sie mehrfach versuchten, von dieser Last freizukommen. Doch erst eine Verordnung der Regierung aus dem Jahre 1800 brachte den Bauern teilweise Erleichterungen. bis schließlich die Ablösungsordnung vom 23. Juli 1833 die völlige Beseitigung des Zehnten gesetzlich vorschrieb. Diese Verordnung bestimmt für die Ablösung des Zehnten eine Kapitalentschädigung in Höhe des 25fachen Betrages der jährlich zu entrichten den Zehntabgaben.
Die Ablösung des gesamten Asendorfer Zehnten wurde durch einen Vertrag vor der Ablösungskommission geregelt. Danach verzichtete der Zehntherr gegen Zahlung einer von der Gemeinde als Gesamtschuldner zu leistenden jährlichen Rente von 257 Rthlr. 12 gge. (gute Groschen) für den Hauptfeld-, Hanf- und Schmalzehnten und 2 Rthlr. 12 gge. für den Rottzehnten auf alle Zehntrechte in Asendorf auf ewig und unwiederbringlich. Da die Ablösung nach dem Gesetz den 25fachen Betrag des jährlichen Geldwertes des Zehnten ausmachte, war für die Gesamtablösung in Asendorf ein Betrag von 6900 Rthlr. erforderlich, der in Teilbeträgen von mindestens 500 Rthlr. von der Gemeinde abgetragen werden konnte. Diese Bestimmung wurde jedoch durch eine ,,Eröffnung des Königlich Hannoverschen Amtes vom 13. Januar 1858 dahin abgeändert. dass jeder einzelne Zehntpflichtige seinen Anteil für sich ablösen konnte. Die Zehntpflichtigen machten hiervon gar bald Gebrauch. Wer das Geld selbst nicht hatte, ließ sich ein entsprechendes Darlehn von einer Sparkasse geben und zahlte damit seinen Ablösungsanteil.
So war dann etwa um 1870 herum die gesamte Zehntpflicht in Asendorf abgelöst und die drückendste und unbeliebteste aller Lasten auf ewig beseitigt. Der Bauer war nun völlig freier und uneingeschränkter Herr auf seinem Hof.