Der Zehnte gehörte zu den Lasten, die den Bauern zeitlebens
am schwersten bedrückten. Als der Frankenkönig Karl nach seinen Kriegszügen
gegen die Sachsen sich das ganze Sachsenland unterwarf und gleichzeitig überall
Bistümer und Klöster errichtete, befahl er zugleich, dass jeder Bauer von seinem
Vermögen, von seinem Vieh und von allen Erträgen seiner Ländereien den 10. Teil
an das Stift Verden an der Aller abliefern sollte. Damit wurde das Stift Verden
Zehntherr des ganzen Lüneburger Landes. Der Zehnte sollte zur Unterhaltung der
Klöster und Kirchen dienen. Durch späteren Verkauf, Tausch oder Schenkung gingen
die Zehntrechte oft an andere Klöster, Kirchen, Adlige oder an den Landesherrn,
den Herzog, über.
Man unterschied drei Arten von Zehnten, den Kornzehnten -
auch Feld- oder großer Zehnten genannt -, den Schmal- oder kleinen Zehnten und
den Rottzehnten. Der Kornzehnte wurde von den Erträgen des Ackerbaues, d.h.
nicht nur vom Korn, sondern auch von allen anderen Feldfrüchten, der
Schmalzehnte von allen Tieren und vom Flachs und Hanf und der Rottzehnte von
allen neu urbar gemachten Ländereien erhoben.
Bis zur Zeit des 3ojährigen Krieges gehörte der Kornzehnte in
Asendorf dem Stift Verden. Als dann nach Beendigung des Krieges durch den
Friedensvertrag von Osnabrück 1648 das Herzogtum Bremen-Verden und das Stift
Verden mit allen Besitzungen und Rechten den Schweden zugesprochen wurden,
mussten die Asendorfer ihren Kornzehnten an das schwedische Amt Rothenburg
abliefern. Im Frieden zu Celle von 1679 jedoch trat Schweden diese Rechte und
Besitzungen an Lüneburg ab: seitdem zog das fürstliche Amt Winsen an der Luhe
den Kornzehnten von Asendorf ein.
Den Schmalzehnten, der ursprünglich auch dem Stift Verden
gehörte, besaßen um das Jahr 1300 der Herzog von Braunschweig-Lüneburg, der
Bischof von Verden und die Adelsfamilie von Estorff. Nach noch vorhandenen
Urkunden schenkte der Herzog im Jahr 1305 seinen Anteil an diesem Zehnten dem
Kloster Lüne in Lüneburg.
Im Jahre 1307 verkaufte Konrad von Estorp seinen Anteil an
dem Schmalzehnten zusammen mit einem Hof in Asendorf dem Kloster Lüne für 100
Mark. Der Bischof von Verden schenkte sein Eigentum an dem Asendorfer
Schmalzehnten im Jahre 1330 ebenfalls dem Kloster Lüne. Das Kloster Lüne
tauschte im Jahre 1525 seinen Asendorfer Schmalzehnten gegen den Zehnten in
Barendorf und Holthusen dem Modestorper Archidiakonen ein. Später fiel dieser
Zehnte wieder an das Kloster Lüne zurück, das damit den gesamten Asendorfer
Schmalzehnten in seinem Besitz hatte. Nach der Auflösung des Klosters im 16.
Jahrhundert ging der Zehnte an das neu gegründete Amt Lüne über.
Der Rottzehnte stand dem jeweiligen Besitzer des Kornzehnten
in Asendorf, also dem Stift Verden und später dem Amt Winsen zu.
Für den Zehntherrn war der Zehnte, der ursprünglich in
natura, später meistens in Geld eingezogen wurde, eine gute Einnahmequelle. Der
Geldwert der jährlichen Zehntleistung des Dorfes Asendorf wird im Jahre 1725 auf
150-180 Thaler geschätzt. um 1800 betrug er 190 Thaler und 1839 sogar 260
Thaler. Vielfach verpachteten die Zehntherren ihre Zehntrechte an andere
Klöster, Kirchen oder auch an die Dorfgemeinde. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts
war der Kornzehnte vom Amt Winsen an die Gemeinde Asendorf verpachtet, und zwar
zunächst auf drei Jahre. Alle drei Jahre musste auf dem Amt ein neuer
Pachtvertrag geschlossen werden.
Asendorf zahlte an Pacht:
1806/09 jährlich 190 Rthjr. und 9 mgr. Strohgeld
1826/29 jährlich 148 Rthlr.
1829/32 jährlich 195 Rthlr.
1832/35 jährlich 195 Rthlr.
1835/38 jährlich 190 Rthlr.
Auch den Schmal- Hanf- und Flachszehnten hatte Asendorf vom
Amt gepachtet, und zwar 1826/29 für 6 Rthlr.
Diese Zehntpflicht war für die Bauern ein ganzes Jahrtausend
hindurch eine schwer drückende Last. Deshalb ist es erklärlich. wenn sie
mehrfach versuchten, von dieser Last freizukommen. Doch erst eine Verordnung der
Regierung aus dem Jahre 1800 brachte den Bauern teilweise Erleichterungen. bis
schließlich die Ablösungsordnung vom 23. Juli 1833 die völlige Beseitigung des
Zehnten gesetzlich vorschrieb. Diese Verordnung bestimmt für die Ablösung des
Zehnten eine Kapitalentschädigung in Höhe des 25fachen Betrages der jährlich zu
entrichten den Zehntabgaben.
Die Ablösung des gesamten Asendorfer Zehnten wurde durch
einen Vertrag vor der Ablösungskommission geregelt. Danach verzichtete der
Zehntherr gegen Zahlung einer von der Gemeinde als Gesamtschuldner zu leistenden
jährlichen Rente von 257 Rthlr. 12 gge. (gute Groschen) für den Hauptfeld-,
Hanf- und Schmalzehnten und 2 Rthlr. 12 gge. für den Rottzehnten auf alle
Zehntrechte in Asendorf auf ewig und unwiederbringlich. Da die Ablösung nach dem
Gesetz den 25fachen Betrag des jährlichen Geldwertes des Zehnten ausmachte, war
für die Gesamtablösung in Asendorf ein Betrag von 6900 Rthlr. erforderlich, der
in Teilbeträgen von mindestens 500 Rthlr. von der Gemeinde abgetragen werden
konnte. Diese Bestimmung wurde jedoch durch eine ,,Eröffnung des Königlich
Hannoverschen Amtes vom 13. Januar 1858 dahin abgeändert. dass jeder einzelne
Zehntpflichtige seinen Anteil für sich ablösen konnte. Die Zehntpflichtigen
machten hiervon gar bald Gebrauch. Wer das Geld selbst nicht hatte, ließ sich
ein entsprechendes Darlehn von einer Sparkasse geben und zahlte damit seinen
Ablösungsanteil.
So war dann etwa um 1870 herum die gesamte Zehntpflicht in
Asendorf abgelöst und die drückendste und unbeliebteste aller Lasten auf ewig
beseitigt. Der Bauer war nun völlig freier und uneingeschränkter Herr auf seinem
Hof.