(auszugsweise von Arthur Lühr)
Überall wo Menschen sich zu einer
Gemeinschaft zusammenschließen, ist auch ein Oberhaupt
vorhanden, um die Verhältnisse der einzelnen Mitglieder der
Gemeinschaft untereinander zu regeln und ihre Rechte zu
wahren.
So war es schon in alten Zeiten und so ist es auch heute noch, und zwar
nicht nur in den großen Gemeinschaften der Staaten und
Städte, sondern auch in der kleinsten Dorfgemeinde. Nach
altgermanischem Volksrecht hatten die Dörfer das Recht der
Selbstverwaltung.
Schon der Sachsenspiegel, das älteste
niedersächsische Rechtsbuch aus der Zeit um 1300, enthielt
Vorschriften über die Verwaltung der Dörfer und über das Amt
des damals schon als Bauermeister bezeichneten
Dorfoberhauptes. Die feldmarkberechtigten Dorfgenossen, das
waren die Höfner und Köthner, soweit sie an der Gemeinheit
berechtigt waren, wählten den Bauermeister aus ihrer Mitte
meist auf eine bestimmte Zeit. Die Pflichten des
Bauermeisters beliefen sich auf das Gerichtswesen, die
innere Verwaltung und das Kriegswesen. Wenn der
Gohgraf zum Gerichtstag aufrief, musste der Bauermeister
seine Dorfgenossen dazu laden und zum Gerichtsthing führen.
In bestimmten Fällen stand dem Bauermeister die
Dorfgerichtsbarkeit zu;
er
hatte gegen einen Übeltäter die Anklage zu erheben und nach
Anhören der Gemeindeversammlung das Urteil zu sprechen und
zu vollstrecken. Die innere Verwaltung erstreckte sich im
al1gemeinen nur auf die Aufrechterhaltung der Ruhe und
Ordnung im Dorf und die Verteilung der al1jährlich
wechselnden Landlose unter die Dorfgenossen. Im Kriegsfall,
oder wenn der Heerbann aufgerufen war, musste er alle
waffenfähigen Männer seines Dorfes dem Gohgrafen .zuführen
und sie im Kampf anführen.
Im Laufe des Mittelalters wurde das
alte Bauernrecht und auch das Selbstverwaltungsrecht der
Dörfer durch die Landes- und Grundherren immer mehr
eingeengt. Damit
änderte sich auch der Aufgabenkreis des Bauermeisters, der
teilweise eingeschränkt, teilweise erweitert wurde. Der
Bauermeister blieb zwar Oberhaupt seines Dorfes, doch konnte
er sein Amt nichtmehr allein nach dem alten hergebrachten
Recht, als Vertreter seiner Dorfgenossen ausüben, sondern er
hatte in erster Linie den Weisungen der Landes- bzw.
Grundherren und vielfach auch noch der Zehntherren Folge zu
leisten.
Als
gegen Ende des Mittelalters der Heerbann durch das
Söldnerheer ersetzt wurde, ging die alte »kriegerische
Landfolge der Bauern allmählich in einen regelmäßigen
Wachdienst oder den sogenannten Burgvestendienst über, das
heißt, die Bauern hatten zu bestimmten Zeiten Wachdienst zu
leisten oder Erneuerungs- bzw. Erweiterungsarbeiten an-den
Burgen oder Befestigungsanlagen auszuführen.
Allmählich verschwand
auch der Gohgraf und an seine Stelle trat der vom
Landesfürsten eingesetzte Amtmann. Damit sank die
Selbstverwaltung des Dorfes und die Stellung des
Bauermeisters zur fast gänzlichen Bedeutungslosigkeit herab. Er war schließlich nur noch Gehilfe und
Handlanger des Amtmanns und der Grundherren. Seine
Hauptaufgabe bestand in der Einteilung der von den
Dorfbewohnern dem Amt oder den Grundherren zu leistenden
Hand- und Spanndienste. Von seinen alten Aufgaben war ihm
nur das Amt des Dorfrichters geblieben.
Er durfte über „trockne Schläge und Diebstahl“ bis zu einer Straße von
fünf 'Schillingen richten, aber nur, wenn der Übeltäter am
Tage der Tat gefasst war und die Strafe noch am gleichen
Tage ausgesprochen werden konnte. Ferner hatte er zu strafen
bei „falschen Maßen und Gewichten und bei unrechtem Kauf“.
Der Ertrag der Strafen floss damals nicht wie heute in eine
staatliche oder in die Dorfkasse, sondern sie wurde von den
Bauern gemeinsam vertrunken. Schwere Straftaten,
insbesondere „blutige Schläge und schwerer Diebstahl",
musste der Bauermeister dem Gohríchter melden, der dann die
Bestrafung durch das Gohgericht veranlasste.
Alljährlich einmal- traten alle Berechtigten zu einem
Bauernmal zusammen, um gemeinsame Angelegenheiten zu
beraten. Als Versammlungsort diente in kleineren Dörfern
entweder der Platz vor dem Kesselhaken des Bauermeisters
oder der Dorfkrug. Sollte das Bauermal stattfinden, so nahm
der Bauermeister das „Burhorn“, ein großes Ochsenhorn, zur
Hand und „hörete“ dreimal., Anstelle dieses Brauches trat in
der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts der Dorfzettel, der
um einen runden Holzklotz gewickelt war und von einem Bauern
zum andern gebracht werden musste.
Im
Zeitalter des Absolutismus im` 18, Jahrhundert schwanden
auch die letzten alten Rechte dahin. Es gab nur noch
Polizeivorschriften und Verbote über alle möglichen Dinge.
Der Bauermeister hatte nur noch die Pflicht, nach Vergehen
gegen diese Vorschriften zu fahnden und sie zur Anzeige zu
bringen. Die Verwaltung des Dorfes übte zur Hauptsache das
Amt durch seine Unterbediensteten aus.
Doch mit
Ende des 18. Jahrhunderts kamen Gemeinde und Bauermeister
wieder etwas mehr zu Ehren. Die Gemeindezuständigkeit und
die Rechte und Pflichten der Bauermeister wurden neu
festgelegt. Danach hatte der Bauermeister
für Frieden und
Ordnung in seinem Dorf zu sorgen, über die ordnungsmäßige
Benutzung der Gemeinheit - Wälder und Weiden - zu wachen,
die durch die Dreifelderwirtschaft erforderliche
Aufeinanderfolge der Saaten der einzelnen Ackerstücke zu
bestimmen, die Hirten und Feldhüter anzustellen und die
Unterhaltung der Wege, Straßen und Brücken zu regeln.
Daneben hatte er die durch das Amt ausgeübte obrigkeitliche
Verwaltung zu unterstützen.
Während
der Franzosenzeit von 1807 bis 1814 waren die Rechte der
Gemeinde und des Bauermeisters wiederum ganz erheblich
eingeschränkt. Die Gemeinde hatte überhaupt nichts mehr zu
bestimmen und der Bauermeister war nur noch der Gehilfe des
von der französischen Verwaltungsbehörde ernannten „Maire“,
dem mehrere Dörfer unterstanden. Die Haupttätigkeit des
Bauermeisters bestand in der Eintreibung der von der
französischen Landesverwaltung auferlegten Steuern und
Kontributionen und der Mithilfe bei der Aushebung der jungen
Leute zum französischen Heeresdienst, eine gewiss schwierige
und recht unangenehme Aufgabe. N ach den Freiheitskriegen
aber und- nach der bald darauf angeordneten und
durchgeführten Ablösung
der
Grundherrschaften gewann der Bauermeister, wieder an
Bedeutung; die Gemeinde erhielt des Selbstverwaltungsrecht
wieder, und zwar in einem erheblich größeren Umfange wie je
zuvor. `Besonders schwere und Verantwortungsvolle Aufgaben
erwuchsen dem Bauermeister bei den Verhandlungen über die
Gemeinheitsteilung und Verkoppelung und deren Durchführung
in der ersten Hälfte des 19.Jahrhunderts, bei der er die
Rechte der Gemeinde und auch der einzelnen
Gemeindemitglieder zu vertreten hatte.
Die.
erste fest umschriebene Regelung der Rechte und Pflichten
der Gemeinden und ihrer Vorsteher brachte das hannoversche
Gesetz über die Landgemeinden vom 4. Mai 1852, das mit
dem.1. Oktober 1852 in Kraft trat, aber schon wenige Jahre
später im Zuge einer Neuordnung der gesamten hannoverschen
Verwaltung durch das Landgemeindegesetz vom 28. April 1859
abgelöst wurde. Nach diesem Gesetz stand an der Spitze der
Verwaltung der Landgemeinde der Gemeindevorsteher, dessen
uralte Bezeichnung „Bauermeister“ damit aus. der amtlichen
Sprache leider verschwand. Ihm zur Seite standen mehrere
Dorfgeschworene - später Gemeindeverordnete genannt -, die
ihn in den Amtsgeschäften zu unterstützen und in
Behinderungsfällen zu vertreten hatten. Gemeindevorsteher
und Geschworene wurden aus der Zahl der. Gemeindemitglieder
in der Regel auf sechs Jahre .gewählt. Der Gemeindevorsteher
führte die Verwaltung und rechtliche Vertretung der Gemeinde
nach außen und hatte den Vorsitz in der Gemeindeversammlung
und Gemeindevertretung. Er hatte die Beschlüsse der
Gemeindeversammlung auszuführen.
In
Gemeinden mit mehr als 40 Stimmberechtigten trat an die
Stelle der Gemeindeversammlung die Gemeindevertretung, die
aus dem Gemeindevorsteher und den Gemeindeverordneten
bestand. In der Gemeindeversammlung waren nur die
Grundbesitzer und alle einen selbständigen Haushalt
führenden Männer abstimmungsberechtigt, also alle Höfner,
Köthner, Brinksitzer, Anbauer und Abbauer. Das Stimmrecht in
der Gemeindeversammlung
war nach Maßgabe des Beitrages des Stimmberechtigten
zu den Gemeindelasten und des Interesses an den
Gemeindeangelegenheiten abgestuft.
Nach der
Einverleibung Hannovers in das Königreich Preußen im Jahre
1866 blieb dieses Gesetz im wesentlichen unangetastet. Wohl
hat die preußische Gesetzgebung in späterer Zeit manche
Änderungen vorgenommen, doch die Grundlagen der bisherigen
Gemeindeordnung unberührt gelassen. Auch nach der Revolution
von L918 blieb sie im, wesentlichen unverändert. Erst die
Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935, die mit dem 1. April
1935 in Kraft trat, brachte verschiedene Änderungen. Die
Amtsbezeichnung „Gemeindevorsteher“ wurde .in
„Bürgermeister“, die der „Gemeindeverordneten" in
„Gemeinderäte“ umgeändert. Die Rechte und Pflichten der
Gemeindeversammlung blieben
jedoch
im allgemeinen die gleichen wie bisher. Der Bürgermeister
erhielt eine größere Selbständigkeit, damit aber auch eine
größere Verantwortung.
Als im
Zuge des Zusammenbruches 1945 englische Truppen unsere
Heimat besetzten, ernannte die englische Militärregierung,
die die Verwaltung des Landes übernommen
hatte, zunächst für
jedes Dorf einen Bürgermeister und einen Gemeindeausschuss.
Sie ließ jedoch die bisherige Gemeindeordnung vom 30. Januar
1935 mit einigen, den neuen Verhä1tnissen angepassten
Änderungen und Ergänzungen vorläufig in Kraft. Erst im
selbständigen Land Hannover, das später in „Niedersachsen“
umgeändert wurde, wurde die alte Gemeindeordnung im Jahre
1947 durch die neue revidierte Deutsche Gemeindeordnung
abgelöst.
Die Entwicklung der vorstehend
geschilderten Rechte und Pflichten der Gemeinde und ihrer
Vorsteher ist in allen hannoverschen Dörfern die gleiche
gewesen, sie gilt auch für Asendorf und Dierkshausen....
Auch in
Asendorf war das Stimmrecht der Gemeindemitglieder
abgestuft. So besaßen
die Vollhöfe 1 und 6
je 7 Stimmen,
die Vöılhöfe 2, 3 und 4
je 6 Stimmen
der Vollhof 7
5 Stimmen,
der Vollhof 5
4 Stimmen,
der Halbhof 8
3 Stimmen,
die Köthnerstelle 9
2 Stimmen
und alle Brinksitzer, An- und Abbauer je1Stimme.
Im Jahre
1885 schlossen sich die Dörfer Asendorf und Dierkshausen zu
einer „Sammt-Gemeinde“ durch das „Statut betreffend die
Regelung der Verhältnisse der zu einer Sammt-Gemeinde
vereinigten Ortschaften Asendorf und Dierkshausen“ vom 26.
September 1885 zusammen.
In Asendorf sind heute
(geschätzt
1955)
an Amtspersonen vorhanden:
1 Gemeindevorsteher,
2 Beigeordnete (1 für Asendorf, 1 für Dierkshausen),
1 Waisenrat,
2 Schulvorsteher,
1 Gemeindebrandmeister,
4 Feuergeschworene (Je 2 für Asendorf und Dierkshausen),
1 Jagdvorsteher
1 Kassenleiter und
3 Rechnungsprüfer.
Im Jahre 1935 bekam Asendorf ein Wappen. Schon in der
Gemeinderatssitzung vom 7. November 1934 wurde ` der Antrag
auf Führung eines Gemeindewappens gestellt, jedoch
zurückgestellt, um Erkundıgungen über die Kosten einzuholen
und Vorschläge vorzubereiten. Da die Kostenfrage keinerlei
besondere Schwierigkeiten bereitete wurde ein entsprechender
Antrag mit-einem Entwurf dem Kreis vorgelegt. Der Antrag
wurde genehmigt und Asendorf hat nun sein Gemeindewappen. Es
besteht aus einem waagerecht ` geteilten Schild, in dessen
oberer Hälfte auf silbernem Grund ein Achtstern, auf die
Asen hinweisend, eine Anspielung auf den Ortsnamen. Die
untere- Hälfte zeıgt auf rotem Grund in Silber den Arm des
sagenhaften starken -Hinnerk, der in der Faust eine
zerrissene Kette hält.
In den vorstehenden Ausführungen sind die Aufgaben, die
Pflichten und Rechte der Vorsteher der Gemeinden
geschildert. Wer waren nun die Männer, die dieses
wichtige und verantwortungsvolle Amt in Asendorf bekleidet
haben? Leider sind ihre Namen nur seit dem Jahre 1802
bekannt. Das nachfolgende Verzeichnis ist nach den Akten des
Dorfarchivs zusammengestel1t. Die Amtszeit der Vorsteher für
die Zeit vor dem 1. Weltkrieg kann nur ungefähr angegeben
werden, da genaue Angaben darüber nicht vorgefunden wurden.
Was sich seither allgemein geändert
hat, ist anhand der Arbeit des Asendorfer Rates auszugsweise
den Protokollen von 1945 bis heute entnommen worden:
Im Krieg und nach dem Krieg war es ein
großes Problem, die in Hamburg ausgebombten Evakuierten und
die Flüchtlinge aus dem Osten unterzubringen. Hier musste
von den damals Verantwortlichen, mit sehr viel Gespür für
das Machbare, Platz für die Unterkunftssuchenden gefunden
werden. Dieses war in allen Gemeinden nach dem Krieg eine
der ganz großen Leistungen.
Neben der Wohnraumbeschaffung war es
ebenfalls wichtig, dass für die Schüler genug Schulraum und
auch Lehrer vorhanden waren. In vielen Schulen, so auch in
Asendorf, wurde für eine Übergangszeit Nachmittagsunterricht
eingeführt, um die Engpässe zu überbrücken.
Protokollauszüge ab 1949
28.10.1950
Der Schullandverkauf, dessen Erlös zur
Erweiterung der Asendorfer Schule dienen soll, wird
einstimmig beschlossen.
27.03.1950
Die Feldwege werden zum Mähen bzw.
Beweiden öffentlich meistbietend verpachtet.
22.09.1956
Beschluss über den Ausbau der 3. Klasse
und einer Lehrerwohnung in der Schule.
17.02.1957
Der Gemeinderat beschließt, den Platz
des Kriegerdenkmals an der Jesteburger Straße zu verkaufen,
da ein neues Denkmal für die Gefallenen der Weltkriege
1914-1918 und 1939-1945 auf dem Friedhof gebaut wird.
08.05.1957
Beschluss über den Ausbau der Straße
von Asendorf nach Dierkshausen, da sich die Post wegen des
Zustands der Straße weigert, den Omnibusverkehr aufrecht zu
erhalten,
13.02.1959
Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
dass auf den Gemeindewegen das Wenden mit dem Pfluge
verboten wird. Zuwiderhandlungen werden mit einer Strafe von
bis zu 150,-DM geahndet.
04.07.1959
Der Gemeinderat beschließt, dass der
Feuerlöschteich im Wiesengrund zugefahren wird, da er eine
Gefahr für die spielenden Kinder ist.
17.02.1960
Neue Hand- und Spanndienstordnung. Nach
der neuen Satzung ist jeder Lohnsteuerpflichtige vom 16.-65.
Lebensjahr verpflichtet, einen Tag für die Gemeinde Asendorf
zu arbeiten.
18.04.1961
Der Ortsteil Dierkshausen will in Kürze
ein Ehrenmal für die Gefallenen errichten. Der Gemeinderat
bewilligt einen Zuschuss von 500,- DM.
15.03.1963
Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
der Feuerwehr Asendorf zum 50jährigen Bestehen einen
VW-Gerätewagen zu übergeben.
08.07.1964
Der Gemeinderat beschließt einstimmig
den Ankauf des Zieglerschen Grundstücks in Größe von 2 ha
zwecks Anlage eines Sportplatzes. Preis 20000,-DM.
29.06.1966
Straßenbau Dierkshausen-Schierhorn
Der Kreis beabsichtigt, den
unbefestigten Gemeindeweg als Kreisstraße auszubauen. Gegen
den Ausbau werden vom Gemeinderat keine Bedenken erhoben.
27.12.1966
Der Schützenverein Asendorf stellt den
Antrag, auf dem gemeindeeigenen Grundstück am Kattenknöl,
Größe 220 ar, einen Schießstand zu errichten.
29.01.1968
Die Schulabteilung der Bezirksregierung
weist die Gemeinde, auf Anregung der Schulräte, auf die
Notwendigkeit eines Radweges von Asendorf nach Dierkshausen
hin. Der Gemeinderat beschließt, wegen finanzieller
Schwierigkeiten den Antrag vorläufig zurückzustellen.
23.09.1968
Der Kreis beabsichtigt, die
Gemeindestraße Asendorf - Dierkshausen als Kreisstraße
einzustufen.
12.09.1969
Der Landkreis hält die bestehenden
Hand- und Spanndienste nicht mehr für gerechtfertigt. Der
Rat beschließt deren Abschaffung ab 1. Januar 1969 und sieht
sich aus diesem Grund gezwungen, die Grundsteuer A und B von
270 % auf 300 % zu erhöhen.
Die Freiwillige Feuerwehr Dierkshausen
beantragt einen Zuschuss für die Anschaffung eines
gebrauchten Fahrzeuges. Der Rat bewilligt 1800,-DM.
03.10.1969
Der Gemeinderat beschließt den
Bebauungsplan ,,Heidesiedlung I"
04.05.1970
Um eine bessere Orientierung zu
ermöglichen, wird vorgeschlagen, in den
Ortschaften Asendorf und Dierkshausen
Straßennamen einzuführen und die
Hausnumerierung umzustellen.
21.10.1970
Der Gemeinderat beschließt, dem
Müllzweckverband Buchholz beizutreten.
19.11.1970
Da der Ortsteil Heidesiedlung bisher
ohne zentrale Wasserversorgung ist, beschließt der
Gemeinderat, dem Wasserbeschaffungsverband Harburg
beizutreten.
09.03.1971
Anschluss der Gemeinde Asendorf an die
Samtgemeinde Hanstedt.
In der regen Aussprache wurde
hervorgehoben, dass ein Verzicht auf die Eigenständigkeit
der Gemeinde Asendorf wohl nie auf freiwilliger Basis
erfolgt wäre. Um einer Eingemeindung in die Großgemeinde
Hanstedt (Einheitsgemeinde) zu entgehen, fasst der Rat
einstimmig den Beschluss, der Samtgemeinde Hanstedt
beizutreten und die verlesene Satzung anzuerkennen.
Straßenbeleuchtung
Der Gemeinderat beschließt die
Herstellung einer Straßenbeleuchtung in
Asendorf und Dierkshausen für 1971.
02.05.1972
Wahl der Vertreter im Interimsrat der
Samtgemeinde Hanstedt. Vorgeschlagene Vertreter der Gemeinde
Asendorf:
Rudolf Gevers, Hans-Hermann Kröger,
Paul Lübke.
Umschulung der Dierkshäuser Kinder nach
Hanstedt
Der Gemeinderat beschließt, die
Dierkshäuser Kinder nach Hanstedt umzuschulen, da der
Schülerverkehr günstiger sei.
22.10.1973
Der Gemeinderat beschließt einstimmig.
das Schulgrundstück mit Schulgebäude der Samtgemeinde zu
übertragen, wenn die Samtgemeinde sich verpflichtet. das
Grundstück mit Gebäude nicht zu veräußern. sondern für
andere kommunale Zwecke (Kindergarten, Dorfgemeinschaftshaus
usw.) der Gemeinde Asendorf zur Verfügung zu stellen, falls
es für schulische Zwecke nicht mehr genutzt wird.
29.09.1974
Es wird einstimmig beschlossen, an den
Bushaltestellen Wartehäuschen aufzustellen.
22.01.1975
Gemäß Niedersächsischer Gemeindeordnung
muss der Asendorfer Friedhof an die Samtgemeinde übergeben
werden.
17.03.1976
Kauf eines Grundstücks für das
Dorfgemeinschaftshaus. Der Gemeinderat beschließt einstimmig
den Kauf eines Grundstückes von 4000 qm von Herrn Rudolf
Maack. Das Sportplatzgelände Richtung Hanstedt soll gegen
ein Grundstück am zukünftigen Dorfgemeinschaftshaus
getauscht werden.
07.09.1977
Schulgebäude Asendorf
Da das Schulgebäude Asendorf von der
Samtgemeinde nicht mehr für schulische Zwecke genutzt wird,
obliegt die alleinige Nutzung (ohne Einschränkung) der
Gemeinde Asendorf. Es wird einstimmig beschlossen, dieses
der Samtgemeinde schriftlich mitzuteilen.
Dorfgemeinschaftshaus
Der Rat beschließt, mit der Planung des
Dorfgemeinschaftshauses den Architekten Alfred Hufenbach zu
beauftragen.
Einheitsgemeinde Hanstedt
Der Rat beschließt einstimmig, eine
selbständige Gemeinde zu bleiben und sich nicht an eine
eventuelle Einheitsgemeinde anzuschließen.
01.12.1978
Der Rat beschließt, für ein Teilgebiet
des einfachen Bebauungsplanes ,,Heidesiedlung" einen
qualifizierten Bebauungsplan ,,Heidesiedlung II"
aufzustellen. Die Planung soll von Architekt Hufenbach
übernommen werden.
29.09.1980
Der Rat beschließt einstimmig, dass die
Schule verkauft werden soll, da sich die Gemeinde die
Unterhaltung der Schule und des Gemeinschaftshauses
finanziell nicht leisten kann.
30.03.1982
Der Gemeinderat beschließt, für den
Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Asendorf-Marxen einen
Zuschuss von 56000 DM an die Samtgemeinde Hanstedt zu
zahlen.
17.05.1982
Der Bürgermeister legt den Plan für den
Bau des Radweges an der L 213 zwischen Jesteburg und
Hanstedt vor. Der Trassenführung wird, wie vorgeschlagen,
zugestimmt.
23.02.1983
Kinderspielgruppe Asendorf
Der Rat nimmt positiv zur Kenntnis,
dass in Asendorf ein Kinderspielkreis gegründet werden soll.
Der Bürgermeister empfiehlt, nach dem Modell Egestorf einen
Kinderspielkreisverein zu gründen.
29.03.1983
Kinderspielkreis Asendorf-Dierkshausen
Für eine Erstausstattung des
Kinderspielkreises werden 7000,- DM zur Verfügung gestellt.
06.12.1983
Erweiterung Gemeinschaftshaus
Der Rat beschließt den Erweiterungsbau
des Gemeinschaftshauses, um hier die Gemeindeverwaltung und
den Kinderspielkreis unterzubringen. Kosten DM350000,-.
Der Turnverein beabsichtigt, zwei
Tennisplätze zu bauen. Die Gemeinde wird dieses Bauvorhaben
bezuschussen.
16.06.1987
Dorferneuerung in Asendorf und
Dierkshausen
Der Rat lässt sich von der Gesellschaft
für Landeskultur über den Ablauf einer
Dorferneuerungsplanung informieren. Arbeitskreise für
Asendorf und Dierkshausen sollen ins Leben gerufen werden.
29.07.1987
Der Rat stimmt dem Konzessionsvertrag
zur Gasversorgung mit der Gasversorgung Wesermünde GmbH zu.
18.09.1987
Der Rat beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes ,,Zum Aueblick". Die gemeindeeigenen
Grundstücke sollen nur an junge Asendorfer Bürger zu einem
günstigen Preis abgegeben werden.
16.12.1987
Der Bauantrag für eine Grillhütte in
Dierkshausen wurde eingereicht. Der Bürgermeister gibt
bekannt, dass er bei der Samtgemeinde Hanstedt den Antrag
gestellt hat, einen Zuschuss zum Bau eines Glockenturmes auf
der Friedhofskapelle zu bewilligen.
12.02.1988
Der Neubau eines Holzhauses am
Tennisplatz wird genehmigt. Die Gemeinde zahlt einen
Zuschuss von DM 15000,-.
Ortsdurchfahrt Asendorf
Die Ortsdurchfahrt L 213 durch Asendorf
wird ausgebaut. Die Materialkosten für den Fußweg müssen von
der Gemeinde übernommen werden. Der Rat beschließt, dass die
Fußwege in rotem Verbundpflaster verlegt werden.
26.07.1989
Der Rat lehnt eine Trassenführung der
Magnetschnellbahn Transrapid durch das Gebiet der Gemeinde
Asendorf ab.
19.12.1989
Der Rat beschließt. den Ankauf des
Grundstücks von Herrn Maack zwischen Gemeinschaftshaus und
Jesteburger Straße.
12.09.1990
Vergrößerung der Räumlichkeiten für den
Kinderspielkreis
Der Kinderspielkreis bittet den Rat,
wegen der großen Nachfrage an Kinderspielplätzen. dem
Kinderspielkreis einen weiteren Raum zur Verfügung zu
stellen.
Der Rat beschließt das Dachgeschoß
auszubauen und mit dem Gemeindebüro in das Dachgeschoß
umzuziehen.
07.03.1991
Radweg Asendorf-Dierkshausen
Dem Rat liegen die Pläne für den
Radwegebau vor. Der Rat nimmt den Planungsentwurf zustimmend
zur Kenntnis.
Bürgermeister Muus berichtet, dass seit
Jahresende der Verkaufswagen aus Stelle nicht mehr
anliefert. Er ist von vielen älteren Mitbürgern angesprochen
worden, die sich Sorgen um ihre Versorgung mit Lebensmitteln
machen. Er berichtet von einem Besuch in Althasungen bei
Kassel, Bauausschussvorsitzender Laboga, stellv.
Bürgermeister Giesen und Architekt Hufenbach haben ihn
begleitet.
Der Bürgermeister ist der Meinung, dass
dieses Modell auch in Asendorf zu verwirklichen wäre. Er
schlägt vor, eine Bürgerversammlung einzuberufen.
26.06.1991
Dorfladen in Asendorf
Bürgermeister Muus trägt vor, dass über
100 Bürger ihr Interesse bekundet haben, einer Gesellschaft
bürgerlichen Rechts beizutreten. Der Rat stimmt zu,
Architekt Hufenbach mit der Planung des Gebäudes zu
beauftragen.
17.09.1991
Bürgermeister Muus gibt bekannt, dass
für den Dorferneuerungsplan Dierkshausen ein Höchstbetrag
von 300000,-DM (Zuschuss) festgesetzt wurde.
13.02.1993
Der Rat beschließt den Ausbau der
Straßen im Ortskern von Dierkshausen
(Kreisstraße/Schmalenfelder Straße - Kreisstraße/Landhaus -
Kreisstraße/Undeloher Straße), nach den Plänen des
Dorferneuerungsplanes.
Der Rat beschließt den Bau eines
Radweges zwischen Ortsausgang Eichenstraße und Heidewinkel.
Bürgermeister Muus gibt zur Kenntnis,
dass die Stadt und Gemeinde Trzciel daran interessiert sei,
mit Asendorf in kommunalen Kontakt zu treten. Bürgermeister
Fedko würde mit seinem Rat gerne Asendorf besuchen und lädt
den Asendorfer Rat in seine Gemeinde ein. Der Asendorfer Rat
ist einstimmig der Meinung, dass der Rat aus Trzciel
eingeladen werden soll.
25.05.1993
Der Rat stimmt dem
Partnerschaftsvertrag mit der Stadt und Gemeinde
Trzciel/Polen zu.
21.09.1994
Der Rat beschließt den Bau eines
Kindergartens.
22.11.1995
Der Rat beschließt statt eines Neubaus
den Anbau des Kindergartens an das Dorfgemeinschaftshaus
unter Einbeziehung der Räume des Spielkreises. Im Rahmen
dieser Baumaßnahme soll auch die Küche des
Dorfgemeinschaftshauses erweitert werden.
15.10.1996
Der Rat beschließt den Nutzungsvertrag
für den Kindergarten zwischen der Samtgemeinde Hanstedt und
der Gemeinde Asendorf
9.01.1997
Der Rat beschließt den Kauf des
Grundstücks für ein Regenrückhaltebecken. Das
Regenrückhaltebecken wird im Jahr 1999 fertiggestellt
24.03.1997 / 8.10.1997
Die geplante Baumaßnahme des
Schützenvereins zur Überdachung des Schießstandes wird von
der Gemeinde unterstützt und bezuschusst. Das Gemeinde
eigene Grundstück, auf dem sich der Schießstand befindet,
wird für den symbolischen Betrag von 1,00 DM an den
Schützenverein verkauft.
22.07.1997
Der "Jugendausschuss und Ausschuss
Sport, Soziales" beschließt die Gründung eines
"Arbeitskreises Partnerschaft Asendorf-Trzciel", der sich
speziell um die Weiterentwicklung der Partnerschaft kümmern
soll. Diesem Arbeitskreis gehören neben Ratsmitgliedern
aller Fraktionen weitere an dieser Freundschaft besonders
interessierte Bürger an.
4.09.1997
Der Verwaltungsausschuss beschließt
Bürgermeister Edward Fedko und Ratsvorsitzende M.
Gòrna-Bobrowska mit der Asendorf Verdienstmedaille für ihre
Verdienste um die Partnerschaft Trzciel - Asendorf
auszuzeichnen.
3.12.1998
Der Rat beschließt einen Bebauungsplan
mit der Bezeichnung "Mühlenberg Süd" aufzustellen. Der
Aufstellungsbeschluss erfolgt in der Ratssitzung am
17.11.1999.
17.11.1999
Der Rat beschließt die Ausschreibung
der Arbeiten zum Regenrückhaltebecken Asendorf nach den vom
Landkreis genehmigten Plänen. Baubeginn soll am 15.2.2000
sein.
17.11.1999
Die Gemeinde Asendorf bietet den
Bürgern versuchsweise eine Ablagerungsmöglichkeit für
Herbstlaub am "Drumbergener Weg". Im Jahr 2004 muss die
ehemalige Sandkuhle leider wieder gesperrt werden, da dort
nicht nur Laub sondern auch Bauschutt abgeladen worden ist.
6.3.2000
Der Rat beschließt den Ausbau der
Straßen "Neuer Weg" und Kohlgarten in Dierkshausen
21.6.2000
Der Rat bittet die Samtgemeinde
Hanstedt, im Flächennutzungsplan die Fläche hinter den
Tennisplätzen von Bedarfsfläche "Kindergarten" in
Bedarfsfläche "Sport und Erholung umzuwandeln
14.6.2001
Der Bebauungsplan "Dorfmitte" und die
dazugehörigen Bauvorschriften werden als Satzung
beschlossen. Dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
zur Entwicklung des Bebauungsplangebietes "Dorfmitte" stimmt
der Rat am 7.9.2001 zu. In der Sitzung vom 28.1.2003
beschließt der Rat, die Straße auf dem ehemaligen
Hofgrundstück "Hinter den Höfen" zu benennen
7.9.2001
Der Bebauungsplan "Drumbergen" und die
dazugehörigen Bauvorschriften werden als Satzung beschlossen
7.9.2001
Dem Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages zur Entwicklung des Bebauungsplangebietes
"Mühlenberg Süd" stimmt der Rat am 7.9.2001 zu. Der
Bebauungsplan "Mühlenberg Süd" und die dazugehörigen
Bauvorschriften werden als Satzung beschlossen
13.3.2002
Der Rat beschließt einen Gebietstausch
von Flurstücken zwischen Marxen und Asendorf. Die Gemeinde
Asendorf übergibt der Gemeinde Marxen das Flurstück 38/1 aus
Flur 1 (Grundstück jenseits der Aue); Marxen tritt an
Asendorf das Flurstück 655/301 aus Flur 4 ab. (Wegstück
Ossenrehm im Heidewinkel)
28.1.2003
Der Rat beschließt, den vom
Planungsbüro GfL Bremen erstellten und vom Arbeitskreis
Dorferneuerung begleiteten Dorferneuerungsplan. In der
Sitzung vom 29.4.2003 wird bekanntgegeben, dass Asendorf mit
insgesamt 750.000,-€ ins Dorferneuerungsprogramm aufgenommen
worden ist.
12.10.2005
Das Haus der Gemeinde Asendorf
Eichenstraße 2, das im Zuge des Bebauungsplans "Mühlenberg
Süd" von der Gemeinde gekauft werden musste, wird wieder
verkauft
10.1.2006
Bürgermeister Muus begeht sein
30-jähriges Jubiläum als Bürgermeister der Gemeinde Asendorf
11.1.2006
Der Ausbau der südlichen Eichenstraße
im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms soll im April
beginnen und zum 30.6.06 abgeschlossen sein
24.4.2006 und 24.10.2006
Vandalismus greift in Asendorf um sich.
Es wurde eine neue Straßenlampe an der Straße zur
Heidesiedlung zerstört, Bretter am Buswartehaus abgerissen,
Informationskästen beschädigt, die Grillhütte besprüht und
auch im privaten Bereich wurden Schäden angerichtet
24.10.2007
Der Rat beschließt die Fläche
Grüner Weg/Schulstraße in Asendorf gemäß der gutachterlichen
Untersuchung als zukünftige Bebauungsfläche in die F-Planfortschreibung
der Samtgemeinde Hanstedt aufzunehmen. Desgleichen soll eine
Entlassung der Fläche Schierhorner Straße in Dierkshausen aus dem
Landschaftsschutzgebiet beantragt werden und in die F-Planfortschreibung
der Samtgemeinde Hanstedt als künftige Bebauungsfläche aufgenommen werden.
28.10.2008
Der Ausbau der Hinnerkstraße im Rahmen der
Dorferneuerung mit den Verengungen ist erfolgt. Die Einführung
einer 30 km/h Zone wird zunächst abgelehnt.
2.4.2009
Der Rat beschließt den Bau eines Pavillon
auf dem Dorfplatz an der Schulstraße als Fahrgastunterstand für
die drei dort vorhandenen Bushaltestellen.
23.6.2009
Der Rat beschließt die Hinnerkstraße als
30er Zone einzurichten.
24.11.2009
Der Rat beschließt die Widmung der Straße
„Am Krähenberg Nr. 1-6“ als Gemeindestraße.
14.4.2011
Der Rat erklärt die generelle
Bereitstellung der Räume in der Jesteburger Straße 9
(Küchendiele) für die Einrichtung einer Kinderkrippe
in Asendorf.
22.5.2011
Bürgermeister Peter Muus verstirbt
nach kurzer schwerer Krankheit. Seine Nachfolge tritt
Rainer Mencke an.
15.11.2012
Der Rat beschließt, Förderanträge zur
Verbesserung der Breitbandversorgung zu stellen und die
notwendigen Finanzmittel im Haushalt 2013 bereit zu stellen.
17.12.2012
Der Verwaltungsausschuss beschließt
einen Aufstellungsbeschluss „Baugebiet Grüner Weg“ zur
Sicherung der Fläche gegen unerwünschten Grundstücksverkauf
mit spekulativer Absicht sowie die Aufstellung des
Bebauungsplanes.
9.12.2013
Ausbau des nördlichen Teils der
„Eichenstraße“ ab Kreuzung „Hinnerkstraße. Der Rat beschließt
die dringend notwendige Erneuerung des Fußweges. In diesem
Zusammenhang bietet sich die Erneuerung der Straßenbeleuchtung
mit LED Standard an.
Der DSL Ausbau in Asendorf und Dierkshausen mit Glasfaserkabel
ist fast fertig. Ab Anfang 2014 können alle Internetnutzer über
EWE einen Anschluss zum schnellen Internet erhalten.
20.4.2015
Für das Baugebiet „Grüner Weg“ wird mit
dem Projektentwickler Herrn Friedrich-W. Lohmann ein
Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Mit diesem Vertrag
überträgt die Gemeinde dem Vertragspartner die Entwicklung
des Gebietes.
12.10.15
Übernahme des Weges
„Zum Auetal“ von der Gemeinde Marxen
Der betroffene Wegeabschnitt der Straße
„Zum Auetal“ befindet sich gegenüber der Straße „Ossenrehn“
und gehört nicht mehr zur Gemarkung Asendorf. Dieser Weg
erschließt die Häuser des B-Planes Föhrenweg und wurde mit
der Erschließung 1970 dazu hergestellt.
Der Rat der Gemeinde Marxen hat einstimmig
beschlossen, diesen Straßenabschnitt an die Gemeinde
Asendorf abzutreten, die dann auch die formalen Kosten
tragen müsste. Die Unterhaltung des Weges obliegt ohnehin
der Gemeinde Asendorf, da dieser deren Eigentum bereits ist
und durch Widmung bis zur Grenze des B-Planes zu unterhalten
ist.
Der Rat der Gemeinde Asendorf stimmt der
Übernahme des Weges „Zum Auetal“ in das Gemeindegebiet
Asendorf zu und beantragt die Entlassung aus der Gemarkung
Marxen.
Zuschussantrag der Feuerwehr für den Bau einer Garage und
Gerätelager
Die FF Asendorf
beantragt einen Zuschuss für den Bau einer Geräte- und
Lagerhalle in Höhe von 9.500 Euro .Der Aufbau erfolgt
komplett in Eigenleistung. Den Bauantrag würde der Architekt
W. Witte kostenlos fertigen. Die
Kalkulation für die Materialkosten beträgt 12.528 Euro und
ist mit Eigenmitteln nicht zu finanzieren.
In dem Gerätelager sollen die Geräte und
Gebrauchsgegenstände eingelagert werden, die bisher unter
ungünstigen Bedingungen (Feuchtigkeitsprobleme) in privaten
Objekten untergebracht sind. Ebenso soll dort der
Mannschaftswagen eingestellt werden, der z. Zt. in der
privaten Garage des Ortsbrandmeisters steht.
Die Gemeinde Asendorf fördert den Bau
einer Garage und des Gerätelagers mit einem Festbetrag von
9.500 Euro. Die Materialkosten müssen belegt werden.
Die
Kosten der Baugenehmigung trägt die Gemeinde Asendorf.
Die
Gemeinde wird Eigentümer der baulichen Anlage und die
Freiwillige Feuerwehr erhält das Nutzungsrecht auf
unbestimmte Zeit. Sollte die Feuerwehr einen neuen Standort
erhalten, fällt die Nutzung des Objektes an die Gemeinde.
Die Freiwillige Feuerwehr verpflichtet sich zur regelmäßigen
Unterhaltung des Gebäudes für die Dauer der eigenen Nutzung.
Hundesteuersatzung- Angleichung auf Samtgemeindeniveau
Der Rat der Gemeinde Asendorf beschließt
die Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Asendorf
gemäß Vorlage. lm § 3 Steuermaßstab und Steuersätze wird die
Steuer für den ersten Hund und für jeden weiteren Hund auf
36 Euro jährlich festgesetzt.
22.6.2016
Bebauungsplan „Grüner Weg“ Satzungsbeschluss
Gemäß § 10 (1) BauGB beschließt der Rat,
den Bebauungsplan „Grüner Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift
als Satzung sowie die Begründung anzunehmen.
Bebauungsplan „Grüner Weg“ Benennung von Straßennamen
Der Rat der Gemeinde Asendorf beschließt
die Benennung von Straßennamen:
Grüner Weg
(ist vorhanden und bleibt
unverändert)
Zum Suhrfeld
(südl. Erschließungsstraße , beginnt an der
Schulstraße
bis zum
Grünen Weg)
Peter-Muus-Bogen
(nördl. Erschließungsstraße, beginnt mit Fußweg neben
Schulstraße 5
sowie der Abzweigung vom
Zum Suhrfeld
fortlaufend bis zum
Grünen Weg)
Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises und
der Gemeinden
Die Gemeinde Asendorf lehnt die gemeinsame
Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft ab.
27.11.2017
Reit- und Fahrverein Nordheide e.V.
Änderung des
Flächennützungsplanes
Die Gemeinde Asendorf befürwortet eine
Flächennutzungsplanänderung als „Sondergebiet“ zur
Ausweisung eines Standortes für eine Reithalle mit
Turnierplatz auf dem im Lageplandargestellten Areal. Es müssen dabei die
nachstehenden Punkte Berücksichtigung finden:
·
die
Zufahrt zum Gelände des Reitvereins und Turnierplatzes
erfolgt ausschließlich über dieJesteburger Gemeindestraßen
·
das
Turniergelände ist durch eine Randeingrünung gegen die freie
Landschaft abzuschotten das Turniergeschehen mit
Lautsprecherdurchsagen und Musik ist auf die Uhrzeiten von7
Uhr bis maximal 22 Uhr zu beschränken
·
der
Reitverein hat die Brauchtumsveranstaltung eines Asendorfers
Osterfeuers in der ehemaligen Sandgrube am „Rahberg“ zu
dulden und dementsprechende Vorkehrungen auf eigene Kosten
zum Schutze der aufgestellten Pferde auf dem Gelände des
Reitvereins zu veranlassen bzw. zu tragen.
Baugebiet Dierkshausen - Aufstellungsbeschluss
Die Ackerfläche an der „Schierhorner
Straße“ wurde mit der 44. Änderung des F-Planes derSG
Hanstedt für Wohnbebauung vorgesehen.
Zur Entwicklung des Baugebietes ist ein
Planverfahren (vergleichbar mit dem im Baugebiet„Grüner
Weg“) einzuleiten. Die Kosten hierfür übernimmt der
Eigentümer, Herr Michael Wintjen. Weiterhin wird mit ihm ein
städtebaulicher Vertrag abgeschlossen in welchem die
Planungsleistungen bis zum Satzungsbeschluss festgelegt
werden. Somit bleibt die Planungshoheit durch die Gemeinde
gewahrt.
Durch einen Erschließungsvertrag wird der
ordnungsgemäße Bau der Infrastrukturanlagen wie Straßen,
Oberflächenentwässerung und Straßenbeleuchtung festgelegt.
Der Rat der Gemeinde Asendorf beschließt
gem. § 2 Abs. l BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Schierhorner Straße“, Dierkshausen, mit örtlicher
Bauvorschrift für den im Lageplan dargestellten
Geltungsbereich. Die Fläche befindet sich westlich von
Dierkshausen. Ziel des Bebauungsplanes soll es sein, eine
Einzel- und Doppelhausbebauung zu entwickeln und damit den
Bedarf an Bauflächen in Dierkshausen zu decken.
19.3.2018
Einrichtung einer „Tempo 30 - Zone“ vor der Krippe
Der Rat der Gemeinde Asendorf beauftragt
die Gemeindeverwaltung, mit dem Straßenbaulastträger der
Landesstraße L 213 vor dem Bereich der Krippe -über eine
Strecke von ca. 300 Metern- eine Verkehrsberuhigung
(„Tempo-30-Strecke“) einzuführen.
Bebauungsplan „Am Spritzenhaus“, Dierkshausen -
Städtebaulicher Vertrag
Der Rat der Gemeinde Asendorf stimmt dem
städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Asendorf und
dem Erschließer und Grundeigentümer Michael Wintjen, wie
vorgelegt, zu.
Standort Neubau Kindergarten
Der Rat der Gemeinde Asendorf beschließt,
den Neubau eines Kindergartens auf dem Standort 3 (alter
Sportplatz) durchzuführen. Das weitere Vorgehen und die
Anpassung des F-Plans ist mit der Samtgemeinde Hanstedt
einzuleiten.
Die Ratsmitglieder von 1949 bis
heute:
Ahrens, Brigitte |
1991-1996 und 2000-2006 |
Ahrens, Julia |
2016-2021 |
Baronin
von Buchholtz, Britta |
2021- |
Battermann, Gert |
1986-2001 |
Battermann, Lars |
2001-2011 |
Becker, Hans-Robert |
2005-2006*) |
*) 1986 als Nachrücker für die
verstorbene Helga Kalefeld |
Beeken, Hermann |
1949-1969 |
Behr, Sandra |
2011-2021 |
Bender, Annette |
1996-2001 |
Bender, Werner |
2001-2007 |
Bisping, Arnold |
1996-2001 |
Bisping, August |
1952-1972 |
Breddin, Willfried |
2006-2016 |
Brendel, Fritz |
1968-1970 |
Brüggemann, Gustav |
1949-1952 |
Bruns, Friedrich |
1949-1952 |
Cohrs,Holger |
2006- |
Dittrich, Manfred |
1991- |
Elling, Detlef von |
2016- |
Franzke, Christian |
1995-1996 |
Gevers, Rudolf |
1956-1981 |
Geiß, Rüdiger |
2011-2017 |
Giesen, Heinrich |
1964-1968 und 1970-1996 |
Göttling, Artur |
1976-1981 und 1986 **) |
**) 1986 als Nachrücker für den
verstorbenen Günter Oetjen |
Gruhlke, Karl |
1949-1952 |
Günther, Irene |
2001-2003 |
Harder, Renate |
1986-1996 |
Harms, Gustav |
1952-1961 |
Harms, Heinrich |
1976-1986 |
Heinlein,Ursel |
1976-1982 |
Jung, Alfred |
1949-1952 |
Kalefeld, Helga |
2001-2005 |
Karau, Bodo |
1981-1991 |
Klempel, Edmund |
1981-1986 |
Klipp, Henning |
1991-1996 |
Klipp, Rudi |
1981-1982 |
Koch, Mathias |
1993-1995 |
Köster, Jürgen |
1996-2001 und 2003-2011 |
Kröger, Hans-Hermann |
1952-1973 |
Kröger, Hermann |
1949-1952 |
Kröger, Otto |
1952-1972 |
Laboga, Günter |
1978-1981 |
Laboga, Reinhard |
1964-1968 und 1969-1991 |
Leibrock, Gerd |
1979-1981 und 1982-1986 |
Lösch, Pierre |
2006- |
Lohr, Dr. Manfred |
2018- |
Lübberstedt, Horst |
2001-2006 und 2011***) |
***) als Nachrücker für den verstorbenen
Peter Muus |
Lübke, Paul |
1968-1978 |
Maack, Heinrich |
1996-2006 |
Maack, Rudolf |
1956-1957 |
Matthias, Jesco |
1996-2001 |
Matthies, Heinrich |
1964-1968 |
Marks, Walter |
1986-1991 |
Mencke, Erich |
1961-1968 und 1972-1981 |
Mencke, Erich jun. |
1981-1996 |
Mencke, Rainer |
2006- |
Menke, Helmut |
1968-1979 |
Mencke, Karl |
1949-1952 |
Meyer, Hartwig |
1981-1986 |
Möricke, Uwe |
2011- |
Münch, Thomas |
2001-2006, 2007-2011 und
2021- |
Muus, Peter |
1972-2011 |
Noroschat, Barbara |
1991-2000 |
Oetjen, Adolf |
1949-1952 |
Oetjen, Günter |
1982-1986 |
Peters, Albert |
1952-1961 |
Peters, Hermann |
1972-2001 |
Peters, Olaf |
2006- |
Pischel, Otto |
1952-1956 |
Rieckmann, August |
1949-1956 |
Rieckmann, Bodo |
1996-2011 |
Schröder, Emil |
1957-1964 und 1973-1976 |
Stau, Hans |
1952-1956 |
Toedter, Georg |
1956-1961 |
Vick, Wilhelm |
1961-1964 |
Werther, Kai |
2021- |
Wintjen, Dominik |
2021- |
Wintjen, Helmut |
1986-1993 |
Wintjen, Michael |
2011-2021 |
Von 1949 bis 1991 kandidierten alle
Ratsmitglieder über eine Liste der WGA (Wählergemeinschaft
Asendorf). Seit 1991 hat die SPD eine eigene Liste
aufgestellt. Seit 1996 hat die UNS (Unabhängige Nordheide
Stimmen) eine weitere Liste aufgestellt und 2001 ist die AHA
(Aktive Heidjer Stimmen Asendorf) mit einer eigenen Liste
angetreten. Inzwischen besteht der Rat der Gemeinde Asendorf
aus Mitgliedern der WGA, der SPD, der Grünen und der UNS.
Bauermeister |
|
|
1. |
Johann Hinrich Flügge |
(Nr.4) |
von 1802 bis 1825 |
2. |
Johann Peter Garbers |
(Nr.9) |
von 1825 bis 1840 |
3. |
Johann Heinrich Flüge |
(Nr.4) |
von 1840 bis 1845 |
4. |
Johann Peter Lührs |
(Nr.6) |
von 1845 bis 1847 |
5. |
Peter Heinrich Behr |
(Nr.1) |
von 4847 bis 1852 |
|
|
|
|
Gemeindevorsteher |
|
|
6. |
Joh. Chr. Heitmann |
(Nr.3) |
von 1852 bis 1857 |
7. |
Joh. Peter Matthies |
(Nr.9) |
von 1857 bis 1860 |
8. |
Peter Heinrich Behr |
(Nr.1) |
von 1860 bis 1866 |
9. |
Johann Peter Flügge |
(Nr.4) |
von 1866 bis 1869 |
10. |
Heinr. Chr. Putensen |
(Nr.8) |
von 1869 bis 1869 |
11. |
Peter Heinr. Rieckmann |
(Nr.10) |
von 1869 bis 1884 |
12. |
Peter Heinr. Matthies |
(Nr.9) |
von 1884 bis 1913 |
|