Gemeindeverwaltung, Gemeinderat und Gemeindevorsteher in Asendorf

(auszugsweise von Arthur Lühr)

Überall wo Menschen sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, ist auch ein Oberhaupt vorhanden, um die Verhältnisse der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft untereinander zu regeln und ihre Rechte zu wahren. So war es schon in alten Zeiten und so ist es auch heute noch, und zwar nicht nur in den großen Gemeinschaften der Staaten und Städte, sondern auch in der kleinsten Dorfgemeinde. Nach altgermanischem Volksrecht hatten die Dörfer das Recht der Selbstverwaltung.
Schon der Sachsenspiegel, das älteste niedersächsische Rechtsbuch aus der Zeit um 1300, enthielt Vorschriften über die Verwaltung der Dörfer und über das Amt des damals schon als Bauermeister bezeichneten Dorfoberhauptes. Die feldmarkberechtigten Dorfgenossen, das waren die Höfner und Köthner, soweit sie an der Gemeinheit berechtigt waren, wählten den Bauermeister aus ihrer Mitte meist auf eine bestimmte Zeit. Die Pflichten des Bauermeisters beliefen sich auf das Gerichtswesen, die innere Verwaltung und das Kriegswesen. Wenn der Gohgraf zum Gerichtstag aufrief, musste der Bauermeister seine Dorfgenossen dazu laden und zum Gerichtsthing führen. In bestimmten Fällen stand dem Bauermeister die Dorfgerichtsbarkeit zu;  er hatte gegen einen Übeltäter die Anklage zu erheben und nach Anhören der Gemeindeversammlung das Urteil zu sprechen und zu vollstrecken. Die innere Verwaltung erstreckte sich im al1gemeinen nur auf die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Dorf und die Verteilung der al1jährlich wechselnden Landlose unter die Dorfgenossen. Im Kriegsfall, oder wenn der Heerbann aufgerufen war, musste er alle waffenfähigen Männer seines Dorfes dem Gohgrafen .zuführen und sie im Kampf anführen.

Im Laufe des Mittelalters wurde das alte Bauernrecht und auch das Selbstverwaltungsrecht der Dörfer durch die Landes- und Grundherren immer mehr eingeengt. Damit änderte sich auch der Aufgabenkreis des Bauermeisters, der teilweise eingeschränkt, teilweise erweitert wurde. Der Bauermeister blieb zwar Oberhaupt seines Dorfes, doch konnte er sein Amt nichtmehr allein nach dem alten hergebrachten Recht, als Vertreter seiner Dorfgenossen ausüben, sondern er hatte in erster Linie den Weisungen der Landes- bzw. Grundherren und vielfach auch noch der Zehntherren Folge zu leisten.

Als gegen Ende des Mittelalters der Heerbann durch das Söldnerheer ersetzt wurde, ging die alte »kriegerische Landfolge der Bauern allmählich in einen regelmäßigen Wachdienst oder den sogenannten Burgvestendienst über, das heißt, die Bauern hatten zu bestimmten Zeiten Wachdienst zu leisten oder Erneuerungs- bzw. Erweiterungsarbeiten an-den Burgen oder Befestigungsanlagen auszuführen.

Allmählich verschwand auch der Gohgraf und an seine Stelle trat der vom Landesfürsten eingesetzte Amtmann. Damit sank die Selbstverwaltung des Dorfes und die Stellung des Bauermeisters zur fast gänzlichen Bedeutungslosigkeit herab. Er war schließlich nur noch Gehilfe und Handlanger des Amtmanns und der Grundherren. Seine Hauptaufgabe bestand in der Einteilung der von den Dorfbewohnern dem Amt oder den Grundherren zu leistenden Hand- und Spanndienste. Von seinen alten Aufgaben war ihm nur das Amt des Dorfrichters geblieben. Er durfte über „trockne Schläge und Diebstahl“ bis zu einer Straße von fünf 'Schillingen richten, aber nur, wenn der Übeltäter am Tage der Tat gefasst war und die Strafe noch am gleichen Tage ausgesprochen werden konnte. Ferner hatte er zu strafen bei „falschen Maßen und Gewichten und bei unrechtem Kauf“. Der Ertrag der Strafen floss damals nicht wie heute in eine staatliche oder in die Dorfkasse, sondern sie wurde von den Bauern gemeinsam vertrunken. Schwere Straftaten, insbesondere „blutige Schläge und schwerer Diebstahl", musste der Bauermeister dem Gohríchter melden, der dann die Bestrafung durch das Gohgericht veranlasste.

Alljährlich einmal- traten alle Berechtigten zu einem Bauernmal zusammen, um gemeinsame Angelegenheiten zu beraten. Als Versammlungsort diente in kleineren Dörfern entweder der Platz vor dem Kesselhaken des Bauermeisters oder der Dorfkrug. Sollte das Bauermal stattfinden, so nahm der Bauermeister das „Burhorn“, ein großes Ochsenhorn, zur Hand und „hörete“ dreimal., Anstelle dieses Brauches trat in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts der Dorfzettel, der um einen runden Holzklotz gewickelt war und von einem Bauern zum andern gebracht werden musste.

Im Zeitalter des Absolutismus im` 18, Jahrhundert schwanden auch die letzten alten Rechte dahin. Es gab nur noch Polizeivorschriften und Verbote über alle möglichen Dinge. Der Bauermeister hatte nur noch die Pflicht, nach Vergehen gegen diese Vorschriften zu fahnden und sie zur Anzeige zu bringen. Die Verwaltung des Dorfes übte zur Hauptsache das Amt durch seine Unterbediensteten aus.

Doch mit Ende des 18. Jahrhunderts kamen Gemeinde und Bauermeister wieder etwas mehr zu Ehren. Die Gemeindezuständigkeit und die Rechte und Pflichten der Bauermeister wurden neu festgelegt. Danach hatte der Bauermeister  für Frieden und Ordnung in seinem Dorf zu sorgen, über die ordnungsmäßige Benutzung der Gemeinheit - Wälder und Weiden - zu wachen, die durch die Dreifelderwirtschaft erforderliche Aufeinanderfolge der Saaten der einzelnen Ackerstücke zu bestimmen, die Hirten und Feldhüter anzustellen und die Unterhaltung der Wege, Straßen und Brücken zu regeln. Daneben hatte er die durch das Amt ausgeübte obrigkeitliche Verwaltung zu unterstützen.

Während der Franzosenzeit von 1807 bis 1814 waren die Rechte der Gemeinde und des Bauermeisters wiederum ganz erheblich eingeschränkt. Die Gemeinde hatte überhaupt nichts mehr zu bestimmen und der Bauermeister war nur noch der Gehilfe des von der französischen Verwaltungsbehörde ernannten „Maire“, dem mehrere Dörfer unterstanden. Die Haupttätigkeit des Bauermeisters bestand in der Eintreibung der von der französischen Landesverwaltung auferlegten Steuern und Kontributionen und der Mithilfe bei der Aushebung der jungen Leute zum französischen Heeresdienst, eine gewiss schwierige und recht unangenehme Aufgabe. N ach den Freiheitskriegen aber und- nach der bald darauf angeordneten und durchgeführten Ablösung  der Grundherrschaften gewann der Bauermeister, wieder an Bedeutung; die Gemeinde erhielt des Selbstverwaltungsrecht wieder, und zwar in einem erheblich größeren Umfange wie je zuvor. `Besonders schwere und Verantwortungsvolle Aufgaben erwuchsen dem Bauermeister bei den Verhandlungen über die Gemeinheitsteilung und Verkoppelung und deren Durchführung in der ersten Hälfte des 19.Jahrhunderts, bei der er die Rechte der Gemeinde und auch der einzelnen Gemeindemitglieder zu vertreten hatte.

Die. erste fest umschriebene Regelung der Rechte und Pflichten der Gemeinden und ihrer Vorsteher brachte das hannoversche Gesetz über die Landgemeinden vom 4. Mai 1852, das mit dem.1. Oktober 1852 in Kraft trat, aber schon wenige Jahre später im Zuge einer Neuordnung der gesamten hannoverschen Verwaltung durch das Landgemeindegesetz vom 28. April 1859 abgelöst wurde. Nach diesem Gesetz stand an der Spitze der Verwaltung der Landgemeinde der Gemeindevorsteher, dessen uralte Bezeichnung „Bauermeister“ damit aus. der amtlichen Sprache leider verschwand. Ihm zur Seite standen mehrere Dorfgeschworene - später Gemeindeverordnete genannt -, die ihn in den Amtsgeschäften zu unterstützen und in Behinderungsfällen zu vertreten hatten. Gemeindevorsteher und Geschworene wurden aus der Zahl der. Gemeindemitglieder in der Regel auf sechs Jahre .gewählt. Der Gemeindevorsteher führte die Verwaltung und rechtliche Vertretung der Gemeinde nach außen und hatte den Vorsitz in der Gemeindeversammlung und Gemeindevertretung. Er hatte die Beschlüsse der Gemeindeversammlung auszuführen.

In Gemeinden mit mehr als 40 Stimmberechtigten trat an die Stelle der Gemeindeversammlung die Gemeindevertretung, die aus dem Gemeindevorsteher und den Gemeindeverordneten bestand. In der Gemeindeversammlung waren nur die Grundbesitzer und alle einen selbständigen Haushalt führenden Männer abstimmungsberechtigt, also alle Höfner, Köthner, Brinksitzer, Anbauer und Abbauer. Das Stimmrecht in der Gemeindeversammlung  war nach Maßgabe des Beitrages des Stimmberechtigten zu den Gemeindelasten und des Interesses an den Gemeindeangelegenheiten abgestuft.

Nach der Einverleibung Hannovers in das Königreich Preußen im Jahre 1866 blieb dieses Gesetz im wesentlichen unangetastet. Wohl hat die preußische Gesetzgebung in späterer Zeit manche Änderungen vorgenommen, doch die Grundlagen der bisherigen Gemeindeordnung unberührt gelassen. Auch nach der Revolution von L918 blieb sie im, wesentlichen unverändert. Erst die Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935, die mit dem 1. April 1935 in Kraft trat, brachte verschiedene Änderungen. Die Amtsbezeichnung „Gemeindevorsteher“ wurde .in „Bürgermeister“, die der „Gemeindeverordneten" in „Gemeinderäte“ umgeändert. Die Rechte und Pflichten der Gemeindeversammlung blieben  jedoch im allgemeinen die gleichen wie bisher. Der Bürgermeister erhielt eine größere Selbständigkeit, damit aber auch eine größere Verantwortung.

Als im Zuge des Zusammenbruches 1945 englische Truppen unsere Heimat besetzten, ernannte die englische Militärregierung, die die Verwaltung des Landes übernommen  hatte, zunächst für jedes Dorf einen Bürgermeister und einen Gemeindeausschuss. Sie ließ jedoch die bisherige Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 mit einigen, den neuen Verhä1tnissen angepassten Änderungen und Ergänzungen vorläufig in Kraft. Erst im selbständigen Land Hannover, das später in „Niedersachsen“ umgeändert wurde, wurde die alte Gemeindeordnung im Jahre 1947 durch die neue revidierte Deutsche Gemeindeordnung abgelöst.

Die Entwicklung der vorstehend geschilderten Rechte und Pflichten der Gemeinde und ihrer Vorsteher ist in allen hannoverschen Dörfern die gleiche gewesen, sie gilt auch für Asendorf und Dierkshausen....

Auch in Asendorf war das Stimmrecht der Gemeindemitglieder abgestuft. So besaßen
die Vollhöfe 1 und 6
                           je 7 Stimmen,
die Vöılhöfe 2, 3 und 4
                       je 6 Stimmen
der Vollhof 7
                                     5 Stimmen,
der Vollhof 5
                                     4 Stimmen,
der Halbhof 8
                                     3 Stimmen,
die Köthnerstelle 9
                             2 Stimmen
und alle Brinksitzer, An- und Abbauer   je1Stimme.

Im Jahre 1885 schlossen sich die Dörfer Asendorf und Dierkshausen zu einer „Sammt-Gemeinde“ durch das „Statut betreffend die Regelung der Verhältnisse der zu einer Sammt-Gemeinde vereinigten Ortschaften Asendorf und Dierkshausen“ vom 26. September 1885 zusammen.

In Asendorf sind heute (geschätzt 1955) an Amtspersonen vorhanden:
1 Gemeindevorsteher,
2 Beigeordnete (1 für Asendorf, 1 für Dierkshausen),
1 Waisenrat,
2 Schulvorsteher,
1 Gemeindebrandmeister,
4 Feuergeschworene (Je 2 für Asendorf und Dierkshausen),
1 Jagdvorsteher
1 Kassenleiter und
3 Rechnungsprüfer.


Im Jahre 1935 bekam Asendorf ein Wappen. Schon in der Gemeinderatssitzung vom 7. November 1934 wurde ` der Antrag auf Führung eines Gemeindewappens gestellt, jedoch zurückgestellt, um Erkundıgungen über die Kosten einzuholen und Vorschläge vorzubereiten. Da die Kostenfrage keinerlei besondere Schwierigkeiten bereitete wurde ein entsprechender Antrag mit-einem Entwurf dem Kreis vorgelegt. Der Antrag wurde genehmigt und Asendorf hat nun sein Gemeindewappen. Es besteht aus einem waagerecht ` geteilten Schild, in dessen oberer Hälfte auf silbernem Grund ein Achtstern, auf die Asen hinweisend, eine Anspielung auf den Ortsnamen. Die untere- Hälfte zeıgt auf rotem Grund in Silber den Arm des sagenhaften starken -Hinnerk, der in der Faust eine zerrissene Kette hält.

In den vorstehenden Ausführungen sind die Aufgaben, die Pflichten und Rechte der Vorsteher der Gemeinden
  geschildert. Wer waren nun die Männer, die dieses wichtige und verantwortungsvolle Amt in Asendorf bekleidet haben? Leider sind ihre Namen nur seit dem Jahre 1802 bekannt. Das nachfolgende Verzeichnis ist nach den Akten des Dorfarchivs zusammengestel1t. Die Amtszeit der Vorsteher für die Zeit vor dem 1. Weltkrieg kann nur ungefähr angegeben werden, da genaue Angaben darüber nicht vorgefunden wurden.


Was sich seither allgemein geändert hat, ist anhand der Arbeit des Asendorfer Rates auszugsweise den Protokollen von 1945 bis heute entnommen worden:

Im Krieg und nach dem Krieg war es ein großes Problem, die in Hamburg ausgebombten Evakuierten und die Flüchtlinge aus dem Osten unterzubringen. Hier musste von den damals Verantwortlichen, mit sehr viel Gespür für das Machbare, Platz für die Unterkunftssuchenden gefunden werden. Dieses war in allen Gemeinden nach dem Krieg eine der ganz großen Leistungen.
Neben der Wohnraumbeschaffung war es ebenfalls wichtig, dass für die Schüler genug Schulraum und auch Lehrer vorhanden waren. In vielen Schulen, so auch in Asendorf, wurde für eine Übergangszeit Nachmittagsunterricht eingeführt, um die Engpässe zu überbrücken.

Protokollauszüge ab 1949

28.10.1950
Der Schullandverkauf, dessen Erlös zur Erweiterung der Asendorfer Schule dienen soll, wird einstimmig beschlossen.

27.03.1950
Die Feldwege werden zum Mähen bzw. Beweiden öffentlich meistbietend verpachtet.

22.09.1956
Beschluss über den Ausbau der 3. Klasse und einer Lehrerwohnung in der Schule.

17.02.1957
Der Gemeinderat beschließt, den Platz des Kriegerdenkmals an der Jesteburger Straße zu verkaufen, da ein neues Denkmal für die Gefallenen der Weltkriege 1914-1918 und 1939-1945 auf dem Friedhof gebaut wird.

08.05.1957
Beschluss über den Ausbau der Straße von Asendorf nach Dierkshausen, da sich die Post wegen des Zustands der Straße weigert, den Omnibusverkehr aufrecht zu erhalten,

13.02.1959
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass auf den Gemeindewegen das Wenden mit dem Pfluge verboten wird. Zuwiderhandlungen werden mit einer Strafe von bis zu 150,-DM geahndet.

04.07.1959
Der Gemeinderat beschließt, dass der Feuerlöschteich im Wiesengrund zugefahren wird, da er eine Gefahr für die spielenden Kinder ist.

17.02.1960
Neue Hand- und Spanndienstordnung. Nach der neuen Satzung ist jeder Lohnsteuerpflichtige vom 16.-65. Lebensjahr verpflichtet, einen Tag für die Gemeinde Asendorf zu arbeiten.

18.04.1961
Der Ortsteil Dierkshausen will in Kürze ein Ehrenmal für die Gefallenen errichten. Der Gemeinderat bewilligt einen Zuschuss von 500,- DM.

15.03.1963
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Feuerwehr Asendorf zum 50jährigen Bestehen einen VW-Gerätewagen zu übergeben.

08.07.1964
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Ankauf des Zieglerschen Grundstücks in Größe von 2 ha zwecks Anlage eines Sportplatzes. Preis 20000,-DM.

29.06.1966
Straßenbau Dierkshausen-Schierhorn
Der Kreis beabsichtigt, den unbefestigten Gemeindeweg als Kreisstraße auszubauen. Gegen den Ausbau werden vom Gemeinderat keine Bedenken erhoben.

27.12.1966
Der Schützenverein Asendorf stellt den Antrag, auf dem gemeindeeigenen Grundstück am Kattenknöl, Größe 220 ar, einen Schießstand zu errichten.

29.01.1968
Die Schulabteilung der Bezirksregierung weist die Gemeinde, auf Anregung der Schulräte, auf die Notwendigkeit eines Radweges von Asendorf nach Dierkshausen hin. Der Gemeinderat beschließt, wegen finanzieller Schwierigkeiten den Antrag vorläufig zurückzustellen.

23.09.1968
Der Kreis beabsichtigt, die Gemeindestraße Asendorf - Dierkshausen als Kreisstraße einzustufen.

12.09.1969
Der Landkreis hält die bestehenden Hand- und Spanndienste nicht mehr für gerechtfertigt. Der Rat beschließt deren Abschaffung ab 1. Januar 1969 und sieht sich aus diesem Grund gezwungen, die Grundsteuer A und B von 270 % auf 300 % zu erhöhen.
Die Freiwillige Feuerwehr Dierkshausen beantragt einen Zuschuss für die Anschaffung eines gebrauchten Fahrzeuges. Der Rat bewilligt 1800,-DM.

03.10.1969
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan ,,Heidesiedlung I"

04.05.1970
Um eine bessere Orientierung zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, in den
Ortschaften Asendorf und Dierkshausen Straßennamen einzuführen und die
Hausnumerierung umzustellen.

21.10.1970
Der Gemeinderat beschließt, dem Müllzweckverband Buchholz beizutreten.

19.11.1970
Da der Ortsteil Heidesiedlung bisher ohne zentrale Wasserversorgung ist, beschließt der Gemeinderat, dem Wasserbeschaffungsverband Harburg beizutreten.

09.03.1971
Anschluss der Gemeinde Asendorf an die Samtgemeinde Hanstedt.
In der regen Aussprache wurde hervorgehoben, dass ein Verzicht auf die Eigenständigkeit der Gemeinde Asendorf wohl nie auf freiwilliger Basis erfolgt wäre. Um einer Eingemeindung in die Großgemeinde Hanstedt (Einheitsgemeinde) zu entgehen, fasst der Rat einstimmig den Beschluss, der Samtgemeinde Hanstedt beizutreten und die verlesene Satzung anzuerkennen.

Straßenbeleuchtung
Der Gemeinderat beschließt die Herstellung einer Straßenbeleuchtung in
Asendorf und Dierkshausen für 1971.

02.05.1972
Wahl der Vertreter im Interimsrat der Samtgemeinde Hanstedt. Vorgeschlagene Vertreter der Gemeinde Asendorf:
Rudolf Gevers, Hans-Hermann Kröger, Paul Lübke.

Umschulung der Dierkshäuser Kinder nach Hanstedt
Der Gemeinderat beschließt, die Dierkshäuser Kinder nach Hanstedt umzuschulen, da der Schülerverkehr günstiger sei.

22.10.1973
Der Gemeinderat beschließt einstimmig. das Schulgrundstück mit Schulgebäude der Samtgemeinde zu übertragen, wenn die Samtgemeinde sich verpflichtet. das Grundstück mit Gebäude nicht zu veräußern. sondern für andere kommunale Zwecke (Kindergarten, Dorfgemeinschaftshaus usw.) der Gemeinde Asendorf zur Verfügung zu stellen, falls es für schulische Zwecke nicht mehr genutzt wird.

29.09.1974
Es wird einstimmig beschlossen, an den Bushaltestellen Wartehäuschen aufzustellen.

22.01.1975
Gemäß Niedersächsischer Gemeindeordnung muss der Asendorfer Friedhof an die Samtgemeinde übergeben werden.

17.03.1976
Kauf eines Grundstücks für das Dorfgemeinschaftshaus. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Kauf eines Grundstückes von 4000 qm von Herrn Rudolf Maack. Das Sportplatzgelände Richtung Hanstedt soll gegen ein Grundstück am zukünftigen Dorfgemeinschaftshaus getauscht werden.

07.09.1977
Schulgebäude Asendorf
Da das Schulgebäude Asendorf von der Samtgemeinde nicht mehr für schulische Zwecke genutzt wird, obliegt die alleinige Nutzung (ohne Einschränkung) der Gemeinde Asendorf. Es wird einstimmig beschlossen, dieses der Samtgemeinde schriftlich mitzuteilen.

Dorfgemeinschaftshaus
Der Rat beschließt, mit der Planung des Dorfgemeinschaftshauses den Architekten Alfred Hufenbach zu beauftragen.

Einheitsgemeinde Hanstedt
Der Rat beschließt einstimmig, eine selbständige Gemeinde zu bleiben und sich nicht an eine eventuelle Einheitsgemeinde anzuschließen.

01.12.1978
Der Rat beschließt, für ein Teilgebiet des einfachen Bebauungsplanes ,,Heidesiedlung" einen qualifizierten Bebauungsplan ,,Heidesiedlung II" aufzustellen. Die Planung soll von Architekt Hufenbach übernommen werden.

29.09.1980
Der Rat beschließt einstimmig, dass die Schule verkauft werden soll, da sich die Gemeinde die Unterhaltung der Schule und des Gemeinschaftshauses finanziell nicht leisten kann.

30.03.1982
Der Gemeinderat beschließt, für den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Asendorf-Marxen einen Zuschuss von 56000 DM an die Samtgemeinde Hanstedt zu zahlen.

17.05.1982
Der Bürgermeister legt den Plan für den Bau des Radweges an der L 213 zwischen Jesteburg und Hanstedt vor. Der Trassenführung wird, wie vorgeschlagen, zugestimmt.

23.02.1983
Kinderspielgruppe Asendorf
Der Rat nimmt positiv zur Kenntnis, dass in Asendorf ein Kinderspielkreis gegründet werden soll. Der Bürgermeister empfiehlt, nach dem Modell Egestorf einen Kinderspielkreisverein zu gründen.

29.03.1983
Kinderspielkreis Asendorf-Dierkshausen
Für eine Erstausstattung des Kinderspielkreises werden 7000,- DM zur Verfügung gestellt.

06.12.1983
Erweiterung Gemeinschaftshaus
Der Rat beschließt den Erweiterungsbau des Gemeinschaftshauses, um hier die Gemeindeverwaltung und den Kinderspielkreis unterzubringen. Kosten DM350000,-.
Der Turnverein beabsichtigt, zwei Tennisplätze zu bauen. Die Gemeinde wird dieses Bauvorhaben bezuschussen.

16.06.1987
Dorferneuerung in Asendorf und Dierkshausen
Der Rat lässt sich von der Gesellschaft für Landeskultur über den Ablauf einer Dorferneuerungsplanung informieren. Arbeitskreise für Asendorf und Dierkshausen sollen ins Leben gerufen werden.

29.07.1987
Der Rat stimmt dem Konzessionsvertrag zur Gasversorgung mit der Gasversorgung Wesermünde GmbH zu.

18.09.1987
Der Rat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes ,,Zum Aueblick". Die gemeindeeigenen Grundstücke sollen nur an junge Asendorfer Bürger zu einem günstigen Preis abgegeben werden.

16.12.1987
Der Bauantrag für eine Grillhütte in Dierkshausen wurde eingereicht. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass er bei der Samtgemeinde Hanstedt den Antrag gestellt hat, einen Zuschuss zum Bau eines Glockenturmes auf der Friedhofskapelle zu bewilligen.

12.02.1988
Der Neubau eines Holzhauses am Tennisplatz wird genehmigt. Die Gemeinde zahlt einen Zuschuss von DM 15000,-.

Ortsdurchfahrt Asendorf
Die Ortsdurchfahrt L 213 durch Asendorf wird ausgebaut. Die Materialkosten für den Fußweg müssen von der Gemeinde übernommen werden. Der Rat beschließt, dass die Fußwege in rotem Verbundpflaster verlegt werden.

26.07.1989
Der Rat lehnt eine Trassenführung der Magnetschnellbahn Transrapid durch das Gebiet der Gemeinde Asendorf ab.

19.12.1989
Der Rat beschließt. den Ankauf des Grundstücks von Herrn Maack zwischen Gemeinschaftshaus und Jesteburger Straße.

12.09.1990
Vergrößerung der Räumlichkeiten für den Kinderspielkreis
Der Kinderspielkreis bittet den Rat, wegen der großen Nachfrage an Kinderspielplätzen. dem Kinderspielkreis einen weiteren Raum zur Verfügung zu stellen.
Der Rat beschließt das Dachgeschoß auszubauen und mit dem Gemeindebüro in das Dachgeschoß umzuziehen.

07.03.1991
Radweg Asendorf-Dierkshausen
Dem Rat liegen die Pläne für den Radwegebau vor. Der Rat nimmt den Planungsentwurf zustimmend zur Kenntnis.
Bürgermeister Muus berichtet, dass seit Jahresende der Verkaufswagen aus Stelle nicht mehr anliefert. Er ist von vielen älteren Mitbürgern angesprochen worden, die sich Sorgen um ihre Versorgung mit Lebensmitteln machen. Er berichtet von einem Besuch in Althasungen bei Kassel, Bauausschussvorsitzender Laboga, stellv. Bürgermeister Giesen und Architekt Hufenbach haben ihn begleitet.
Der Bürgermeister ist der Meinung, dass dieses Modell auch in Asendorf zu verwirklichen wäre. Er schlägt vor, eine Bürgerversammlung einzuberufen.

26.06.1991
Dorfladen in Asendorf
Bürgermeister Muus trägt vor, dass über 100 Bürger ihr Interesse bekundet haben, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts beizutreten. Der Rat stimmt zu, Architekt Hufenbach mit der Planung des Gebäudes zu beauftragen.

17.09.1991
Bürgermeister Muus gibt bekannt, dass für den Dorferneuerungsplan Dierkshausen ein Höchstbetrag von 300000,-DM (Zuschuss) festgesetzt wurde.

13.02.1993
Der Rat beschließt den Ausbau der Straßen im Ortskern von Dierkshausen (Kreisstraße/Schmalenfelder Straße - Kreisstraße/Landhaus - Kreisstraße/Undeloher Straße), nach den Plänen des Dorferneuerungsplanes.
Der Rat beschließt den Bau eines Radweges zwischen Ortsausgang Eichenstraße und Heidewinkel.
Bürgermeister Muus gibt zur Kenntnis, dass die Stadt und Gemeinde Trzciel daran interessiert sei, mit Asendorf in kommunalen Kontakt zu treten. Bürgermeister Fedko würde mit seinem Rat gerne Asendorf besuchen und lädt den Asendorfer Rat in seine Gemeinde ein. Der Asendorfer Rat ist einstimmig der Meinung, dass der Rat aus Trzciel eingeladen werden soll.

25.05.1993
Der Rat stimmt dem Partnerschaftsvertrag mit der Stadt und Gemeinde Trzciel/Polen zu.

21.09.1994
Der Rat beschließt den Bau eines Kindergartens.

22.11.1995
Der Rat beschließt statt eines Neubaus den Anbau des Kindergartens an das Dorfgemeinschaftshaus unter Einbeziehung der Räume des Spielkreises. Im Rahmen dieser Baumaßnahme soll auch die Küche des Dorfgemeinschaftshauses erweitert werden.

15.10.1996
Der Rat beschließt den Nutzungsvertrag für den Kindergarten zwischen der Samtgemeinde Hanstedt und der Gemeinde Asendorf

9.01.1997
Der Rat beschließt den Kauf des Grundstücks für ein Regenrückhaltebecken. Das Regenrückhaltebecken wird im Jahr 1999 fertiggestellt

24.03.1997 / 8.10.1997
Die geplante Baumaßnahme des Schützenvereins zur Überdachung des Schießstandes wird von der Gemeinde unterstützt und bezuschusst. Das Gemeinde eigene Grundstück, auf dem sich der Schießstand befindet, wird für den symbolischen Betrag von 1,00 DM an den Schützenverein verkauft.

22.07.1997
Der "Jugendausschuss und Ausschuss Sport, Soziales" beschließt die Gründung eines "Arbeitskreises Partnerschaft Asendorf-Trzciel", der sich speziell um die Weiterentwicklung der Partnerschaft kümmern soll. Diesem Arbeitskreis gehören neben Ratsmitgliedern aller Fraktionen weitere an dieser Freundschaft besonders interessierte Bürger an.

4.09.1997
Der Verwaltungsausschuss beschließt Bürgermeister Edward Fedko und Ratsvorsitzende M. Gòrna-Bobrowska mit der Asendorf Verdienstmedaille für ihre Verdienste um die Partnerschaft Trzciel - Asendorf auszuzeichnen.

3.12.1998
Der Rat beschließt einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung "Mühlenberg Süd" aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss erfolgt in der Ratssitzung am 17.11.1999.

17.11.1999
Der Rat beschließt die Ausschreibung der Arbeiten zum Regenrückhaltebecken Asendorf nach den vom Landkreis genehmigten Plänen. Baubeginn soll am 15.2.2000 sein.

17.11.1999
Die Gemeinde Asendorf bietet den Bürgern versuchsweise eine Ablagerungsmöglichkeit für Herbstlaub am "Drumbergener Weg". Im Jahr 2004 muss die ehemalige Sandkuhle leider wieder gesperrt werden, da dort nicht nur Laub sondern auch Bauschutt abgeladen worden ist.

6.3.2000
Der Rat beschließt den Ausbau der Straßen "Neuer Weg" und Kohlgarten in Dierkshausen
21.6.2000
Der Rat bittet die Samtgemeinde Hanstedt, im Flächennutzungsplan die Fläche hinter den Tennisplätzen von Bedarfsfläche "Kindergarten" in Bedarfsfläche "Sport und Erholung umzuwandeln

14.6.2001
Der Bebauungsplan "Dorfmitte" und die dazugehörigen Bauvorschriften werden als Satzung beschlossen. Dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Entwicklung des Bebauungsplangebietes "Dorfmitte" stimmt der Rat am 7.9.2001 zu. In der Sitzung vom 28.1.2003 beschließt der Rat, die Straße auf dem ehemaligen Hofgrundstück "Hinter den Höfen" zu benennen

7.9.2001
Der Bebauungsplan "Drumbergen" und die dazugehörigen Bauvorschriften werden als Satzung beschlossen

7.9.2001
Dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Entwicklung des Bebauungsplangebietes "Mühlenberg Süd" stimmt der Rat am 7.9.2001 zu. Der Bebauungsplan "Mühlenberg Süd" und die dazugehörigen Bauvorschriften werden als Satzung beschlossen

13.3.2002
Der Rat beschließt einen Gebietstausch von Flurstücken zwischen Marxen und Asendorf. Die Gemeinde Asendorf übergibt der Gemeinde Marxen das Flurstück 38/1 aus Flur 1 (Grundstück jenseits der Aue); Marxen tritt an Asendorf das Flurstück 655/301 aus Flur 4 ab. (Wegstück Ossenrehm im Heidewinkel)

28.1.2003
Der Rat beschließt, den vom Planungsbüro GfL Bremen erstellten und vom Arbeitskreis Dorferneuerung begleiteten Dorferneuerungsplan. In der Sitzung vom 29.4.2003 wird bekanntgegeben, dass Asendorf mit insgesamt 750.000,-€ ins Dorferneuerungsprogramm aufgenommen worden ist.

12.10.2005
Das Haus der Gemeinde Asendorf Eichenstraße 2, das im Zuge des Bebauungsplans "Mühlenberg Süd" von der Gemeinde gekauft werden musste, wird wieder verkauft

10.1.2006
Bürgermeister Muus begeht sein 30-jähriges Jubiläum als Bürgermeister der Gemeinde Asendorf

11.1.2006
Der Ausbau der südlichen Eichenstraße im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms soll im April beginnen und zum 30.6.06 abgeschlossen sein

24.4.2006 und 24.10.2006
Vandalismus greift in Asendorf um sich. Es wurde eine neue Straßenlampe an der Straße zur Heidesiedlung zerstört, Bretter am Buswartehaus abgerissen, Informationskästen beschädigt, die Grillhütte besprüht und auch im privaten Bereich wurden Schäden angerichtet

24.10.2007
Der Rat beschließt die Fläche Grüner Weg/Schulstraße in Asendorf gemäß der gutachterlichen Untersuchung als zukünftige Bebauungsfläche in die F-Planfortschreibung der Samtgemeinde Hanstedt aufzunehmen. Desgleichen soll eine Entlassung der Fläche Schierhorner Straße in Dierkshausen aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt werden und in die F-Planfortschreibung der Samtgemeinde Hanstedt als künftige Bebauungsfläche aufgenommen werden.

28.10.2008
Der Ausbau der Hinnerkstraße im Rahmen der Dorferneuerung mit den Verengungen ist erfolgt. Die Einführung einer 30 km/h Zone wird zunächst abgelehnt.

2.4.2009
Der Rat beschließt den Bau eines Pavillon auf dem Dorfplatz an der Schulstraße als Fahrgastunterstand für die drei dort vorhandenen Bushaltestellen.

23.6.2009
Der Rat beschließt die Hinnerkstraße als 30er Zone einzurichten.

24.11.2009
Der Rat beschließt die Widmung der Straße „Am Krähenberg Nr. 1-6“ als Gemeindestraße.

14.4.2011
Der Rat erklärt die generelle Bereitstellung der Räume in der Jesteburger Straße 9 (Küchendiele) für die Einrichtung einer Kinderkrippe in Asendorf.

22.5.2011
Bürgermeister Peter Muus verstirbt nach kurzer schwerer Krankheit. Seine Nachfolge tritt Rainer Mencke an.

15.11.2012
Der Rat beschließt, Förderanträge zur Verbesserung der Breitbandversorgung zu stellen und die notwendigen Finanzmittel im Haushalt 2013 bereit zu stellen.

17.12.2012
Der Verwaltungsausschuss beschließt einen Aufstellungsbeschluss „Baugebiet Grüner Weg“ zur Sicherung der Fläche gegen unerwünschten Grundstücksverkauf mit spekulativer Absicht sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes.

9.12.2013
Ausbau des nördlichen Teils der „Eichenstraße“ ab Kreuzung „Hinnerkstraße. Der Rat beschließt die dringend notwendige Erneuerung des Fußweges. In diesem Zusammenhang bietet sich die Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit LED Standard an.
Der DSL Ausbau in Asendorf und Dierkshausen mit Glasfaserkabel ist fast fertig. Ab Anfang 2014 können alle Internetnutzer über EWE einen Anschluss zum schnellen Internet erhalten.

20.4.2015
Für das Baugebiet „Grüner Weg“ wird mit dem Projektentwickler Herrn Friedrich-W. Lohmann ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Mit diesem Vertrag überträgt die Gemeinde dem Vertragspartner die Entwicklung des Gebietes.

12.10.15
Übernahme des Weges „Zum Auetal“ von der Gemeinde Marxen
Der betroffene Wegeabschnitt der Straße „Zum Auetal“ befindet sich gegenüber der Straße „Ossenrehn“ und gehört nicht mehr zur Gemarkung Asendorf. Dieser Weg erschließt die Häuser des B-Planes Föhrenweg und wurde mit der Erschließung 1970 dazu hergestellt.
Der Rat der Gemeinde Marxen hat einstimmig beschlossen, diesen Straßenabschnitt an die Gemeinde Asendorf abzutreten, die dann auch die formalen Kosten tragen müsste. Die Unterhaltung des Weges obliegt ohnehin der Gemeinde Asendorf, da dieser deren Eigentum bereits ist und durch Widmung bis zur Grenze des B-Planes zu unterhalten ist.
Der Rat der Gemeinde Asendorf stimmt der Übernahme des Weges „Zum Auetal“ in das Gemeindegebiet Asendorf zu und beantragt die Entlassung aus der Gemarkung Marxen.

Zuschussantrag der Feuerwehr für den Bau einer Garage und Gerätelager
Die FF Asendorf beantragt einen Zuschuss für den Bau einer Geräte- und Lagerhalle in Höhe von 9.500 Euro .Der Aufbau erfolgt komplett in Eigenleistung. Den Bauantrag würde der Architekt
W. Witte kostenlos fertigen. Die Kalkulation für die Materialkosten beträgt 12.528 Euro und ist mit Eigenmitteln nicht zu finanzieren.
In dem Gerätelager sollen die Geräte und Gebrauchsgegenstände eingelagert werden, die bisher unter ungünstigen Bedingungen (Feuchtigkeitsprobleme) in privaten Objekten untergebracht sind. Ebenso soll dort der Mannschaftswagen eingestellt werden, der z. Zt. in der privaten Garage des Ortsbrandmeisters steht.
Die Gemeinde Asendorf fördert den Bau einer Garage und des Gerätelagers mit einem Festbetrag von 9.500 Euro. Die Materialkosten müssen belegt werden.
Die Kosten der Baugenehmigung trägt die Gemeinde Asendorf.
Die Gemeinde wird Eigentümer der baulichen Anlage und die Freiwillige Feuerwehr erhält das Nutzungsrecht auf unbestimmte Zeit. Sollte die Feuerwehr einen neuen Standort erhalten, fällt die Nutzung des Objektes an die Gemeinde.
Die Freiwillige Feuerwehr verpflichtet sich zur regelmäßigen Unterhaltung des Gebäudes für die Dauer der eigenen Nutzung.

Hundesteuersatzung- Angleichung auf Samtgemeindeniveau
Der Rat der Gemeinde Asendorf beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Asendorf gemäß Vorlage. lm § 3 Steuermaßstab und Steuersätze wird die Steuer für den ersten Hund und für jeden weiteren Hund auf 36 Euro jährlich festgesetzt.

22.6.2016
Bebauungsplan „Grüner Weg“ Satzungsbeschluss
Gemäß § 10 (1) BauGB beschließt der Rat, den Bebauungsplan „Grüner Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift als Satzung sowie die Begründung anzunehmen.

Bebauungsplan „Grüner Weg“ Benennung von Straßennamen
Der Rat der Gemeinde Asendorf beschließt die Benennung von Straßennamen:
Grüner Weg
(ist vorhanden und bleibt unverändert)
Zum Suhrfeld
(südl. Erschließungsstraße , beginnt an der Schulstraße bis zum Grünen Weg
)
Peter-Muus-Bogen
(nördl. Erschließungsstraße, beginnt mit Fußweg neben Schulstraße 5 sowie der Abzweigung vom Zum Suhrfeld fortlaufend bis zum Grünen Weg)


Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises und der Gemeinden
Die Gemeinde Asendorf lehnt die gemeinsame Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft ab.

27.11.2017
Reit- und Fahrverein Nordheide e.V.  Änderung des Flächennützungsplanes
Die Gemeinde Asendorf befürwortet eine Flächennutzungsplanänderung als „Sondergebiet“ zur Ausweisung eines Standortes für eine Reithalle mit Turnierplatz auf dem im Lageplandargestellten Areal. Es müssen dabei die nachstehenden Punkte Berücksichtigung finden:
·        
die Zufahrt zum Gelände des Reitvereins und Turnierplatzes erfolgt ausschließlich über dieJesteburger Gemeindestraßen
·        
das Turniergelände ist durch eine Randeingrünung gegen die freie Landschaft abzuschotten das Turniergeschehen mit Lautsprecherdurchsagen und Musik ist auf die Uhrzeiten von7 Uhr bis maximal 22 Uhr zu beschränken
·        
der Reitverein hat die Brauchtumsveranstaltung eines Asendorfers Osterfeuers in der ehemaligen Sandgrube am „Rahberg“ zu dulden und dementsprechende Vorkehrungen auf eigene Kosten zum Schutze der aufgestellten Pferde auf dem Gelände des Reitvereins zu veranlassen bzw. zu tragen.

Baugebiet Dierkshausen - Aufstellungsbeschluss
Die Ackerfläche an der „Schierhorner Straße“ wurde mit der 44. Änderung des F-Planes derSG Hanstedt für Wohnbebauung vorgesehen.
Zur Entwicklung des Baugebietes ist ein Planverfahren (vergleichbar mit dem im Baugebiet„Grüner Weg“) einzuleiten. Die Kosten hierfür übernimmt der Eigentümer, Herr Michael Wintjen. Weiterhin wird mit ihm ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen in welchem die Planungsleistungen bis zum Satzungsbeschluss festgelegt werden. Somit bleibt die Planungshoheit durch die Gemeinde gewahrt.
Durch einen Erschließungsvertrag wird der ordnungsgemäße Bau der Infrastrukturanlagen wie Straßen, Oberflächenentwässerung und Straßenbeleuchtung festgelegt.
Der Rat der Gemeinde Asendorf beschließt gem. § 2 Abs. l BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schierhorner Straße“, Dierkshausen, mit örtlicher Bauvorschrift für den im Lageplan dargestellten Geltungsbereich. Die Fläche befindet sich westlich von Dierkshausen. Ziel des Bebauungsplanes soll es sein, eine Einzel- und Doppelhausbebauung zu entwickeln und damit den Bedarf an Bauflächen in Dierkshausen zu decken.

19.3.2018
Einrichtung einer „Tempo 30 - Zone“ vor der Krippe
Der Rat der Gemeinde Asendorf beauftragt die Gemeindeverwaltung, mit dem Straßenbaulastträger der Landesstraße L 213 vor dem Bereich der Krippe -über eine Strecke von ca. 300 Metern- eine Verkehrsberuhigung („Tempo-30-Strecke“) einzuführen.

Bebauungsplan „Am Spritzenhaus“, Dierkshausen - Städtebaulicher Vertrag
Der Rat der Gemeinde Asendorf stimmt dem städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Asendorf und dem Erschließer und Grundeigentümer Michael Wintjen, wie vorgelegt, zu.

Standort Neubau Kindergarten
Der Rat der Gemeinde Asendorf beschließt, den Neubau eines Kindergartens auf dem Standort 3 (alter Sportplatz) durchzuführen. Das weitere Vorgehen und die Anpassung des F-Plans ist mit der Samtgemeinde Hanstedt einzuleiten.



Die Ratsmitglieder von 1949 bis heute:

Ahrens, Brigitte 1991-1996 und 2000-2006
Ahrens, Julia 2016-2021
Baronin von Buchholtz, Britta 2021-
Battermann, Gert 1986-2001
Battermann, Lars 2001-2011
Becker, Hans-Robert 2005-2006*)
*) 1986 als Nachrücker für die  verstorbene Helga Kalefeld
Beeken, Hermann 1949-1969
Behr, Sandra 2011-2021
Bender, Annette 1996-2001
Bender, Werner 2001-2007
Bisping, Arnold 1996-2001
Bisping, August 1952-1972
Breddin, Willfried 2006-2016
Brendel, Fritz 1968-1970
Brüggemann, Gustav 1949-1952
Bruns, Friedrich 1949-1952
Cohrs,Holger 2006-
Dittrich, Manfred 1991-
Elling, Detlef von 2016-
Franzke, Christian 1995-1996
Gevers, Rudolf 1956-1981
Geiß, Rüdiger 2011-2017
Giesen, Heinrich 1964-1968 und 1970-1996
Göttling, Artur 1976-1981 und 1986 **)
**) 1986 als Nachrücker für den  verstorbenen Günter Oetjen
Gruhlke, Karl 1949-1952
Günther, Irene 2001-2003
Harder, Renate 1986-1996
Harms, Gustav 1952-1961
Harms, Heinrich 1976-1986
Heinlein,Ursel 1976-1982
Jung, Alfred 1949-1952
Kalefeld, Helga 2001-2005
Karau, Bodo 1981-1991
Klempel, Edmund 1981-1986
Klipp, Henning 1991-1996
Klipp, Rudi 1981-1982
Koch, Mathias 1993-1995
Köster, Jürgen 1996-2001 und 2003-2011
Kröger, Hans-Hermann 1952-1973
Kröger, Hermann 1949-1952
Kröger, Otto 1952-1972
Laboga, Günter 1978-1981
Laboga, Reinhard 1964-1968 und 1969-1991
Leibrock, Gerd 1979-1981 und 1982-1986
Lösch, Pierre 2006-
Lohr, Dr. Manfred 2018-
Lübberstedt, Horst 2001-2006 und 2011***)
***) als Nachrücker für den verstorbenen Peter Muus
Lübke, Paul 1968-1978
Maack, Heinrich 1996-2006
Maack, Rudolf 1956-1957
Matthias, Jesco 1996-2001
Matthies, Heinrich 1964-1968
Marks, Walter 1986-1991
Mencke, Erich 1961-1968 und 1972-1981
Mencke, Erich jun. 1981-1996
Mencke, Rainer 2006-
Menke, Helmut 1968-1979
Mencke, Karl 1949-1952
Meyer, Hartwig 1981-1986
Möricke, Uwe 2011-
Münch, Thomas 2001-2006, 2007-2011 und 2021-
Muus, Peter 1972-2011
Noroschat, Barbara 1991-2000
Oetjen, Adolf 1949-1952
Oetjen, Günter 1982-1986
Peters, Albert 1952-1961
Peters, Hermann 1972-2001
Peters, Olaf 2006-
Pischel, Otto 1952-1956
Rieckmann, August 1949-1956
Rieckmann, Bodo 1996-2011
Schröder, Emil 1957-1964 und 1973-1976
Stau, Hans 1952-1956
Toedter, Georg 1956-1961
Vick, Wilhelm 1961-1964
Werther, Kai 2021-
Wintjen, Dominik 2021-
Wintjen, Helmut 1986-1993
Wintjen, Michael 2011-2021

Von 1949 bis 1991 kandidierten alle Ratsmitglieder über eine Liste der WGA (Wählergemeinschaft Asendorf). Seit 1991 hat die SPD eine eigene Liste aufgestellt. Seit 1996 hat die UNS (Unabhängige Nordheide Stimmen) eine weitere Liste aufgestellt und 2001 ist die AHA (Aktive Heidjer Stimmen Asendorf) mit einer eigenen Liste angetreten. Inzwischen besteht der Rat der Gemeinde Asendorf aus Mitgliedern der WGA, der SPD, der Grünen und der UNS.

Bauermeister
1. Johann Hinrich Flügge (Nr.4) von 1802 bis 1825
2. Johann Peter Garbers (Nr.9) von 1825 bis 1840
3. Johann Heinrich Flüge (Nr.4) von 1840 bis 1845
4. Johann Peter Lührs (Nr.6) von 1845 bis 1847
5. Peter Heinrich Behr (Nr.1) von 4847 bis 1852
Gemeindevorsteher
6. Joh. Chr. Heitmann (Nr.3) von 1852 bis 1857
7. Joh. Peter Matthies (Nr.9) von 1857 bis 1860
8. Peter Heinrich Behr (Nr.1) von 1860 bis 1866
9. Johann Peter Flügge (Nr.4) von 1866 bis 1869
10. Heinr. Chr. Putensen (Nr.8) von 1869 bis 1869
11. Peter Heinr. Rieckmann (Nr.10) von 1869 bis 1884
12. Peter Heinr. Matthies (Nr.9) von 1884 bis 1913

Bürgermeister