Holzberechtigungen

Die Holzung, d.h. der Wald, war in alten Zeiten für die Bauern die Grundlage der ganzen Wirtschaft. Lieferte der Wald doch das Holz für den Holzbau, den Wagenbau, für die Herstellung vieler Geräte und für die Feuerung. Außerdem dienten die reichlich vorhandenen Eicheln im Wald den Schweinen als willkommenes Futter.
Der Wald war ursprünglich Gemeinbesitz aller Bauern. Jeder Bauer hatte das Recht, soviel Holz aus dem Wald zu nehmen, als er für seine Zwecke benötigte, und eine bestimmte Anzahl Schweine zur Mast in den Wald zu treiben. Doch als der Frankenkaiser Karl am Ende des 8. Jahrhunderts sich das ganze Sachsenland unterwarf und die fränkische Verwaltung einführte, enteignete er auch die gesamten Waldungen und nahm sie in seinen Besitz. Er setzte besondere Holzungsherren ein, die die Aufsicht über die Waldungen führten. Später ging die alleinige Holzherrschaft auf die jeweiligen Landesherren, im Lüneburgischen auf den Herzog, über. Der Herzog jedoch übertrug oder verpfändete gewisse Rechte an Adlige, Klöster, Kirchen oder einzelne Beauftragte. Auch der Bauer hatte, allerdings gegen Entrichtung besonderer Abgaben, gewisse Anrechte an den Waldungen, die zu seiner Dorfmark gehörten. Das von ihm benötigte Bau-, Nutz- und Brennholz musste er jedoch zum größten Teil kaufen und für die Eichelmast eine entsprechende Abgabe zahlen. Als dann der Bauer dazu überging, auf seinem Hof selbst Bäume zu pflanzen, wurde ihm das Recht, diese Bäume zu fällen, nur dann zugestanden, wenn er vorher die Genehmigung des Holzungsherrn eingeholt hatte. Im anderen Fall musste er für seine eigenen, von ihm selbst gepflanzten Bäume sogar noch Strafe zahlen. So wurde der Wald bald eine gute Einnahmequelle für den Holzungsherrn.
Diese Zustände aber führten schließlich dazu, dass die Bauern versuchten, sich eigenmächtig Holz anzueignen. Um den allmählich immer mehr überhand nehmenden Holzdiebstählen zu begegnen, setzten die Holzungsherren Holzungsgerichte - Holting genannt - ein, die ein Mal im Jahr tagten und die Übeltäter hart bestraften. Bei diesen Holzungsgerichten, die noch nach altem Bauernrecht Recht sprachen, haben sich die alten Formen, vom Wandel der Zeiten kaum beeinflusst, bis ins 19. Jahrhundert hinein erhalten. Erst das Gesetz vom 19. Mai 1850 hob die alte Holzungsgerichtsbarkeit auf und übertrug ihre Aufgaben auf die ordentlichen Gerichte.
So war es im ganzen Lüneburger Land und somit auch in Asendorf. Zu Asendorf gehörte das Asendorfer Holz, ein Bauernholz von ,,ganz geringem Wert und Umfang", an dem die Asendorfer Bauern mit der Mastdrift berechtigt waren. Ferner hatten sie das Recht, mit Jesteburg, Lüllau und Wiedenhof zusammen das ,,Hagolt" mit seinem geringen Buschbestand zu benutzen. Beide Holzungen gehörten zur Acht Ramelsloh, später zur Vogtei Pattensen. In diesen Holzungen und Feldbüschen hatten um 1650 die Grafen von Platen-Hallermund auf Lindhorst die Hasen- und Rehjagd. Daneben besaßen die von Horst zu Barnstedt die Berechtigung, einmal im Jahr bei Asendorf soweit die Asendorfer Kuhweide geht, mit der Strickjagd zu jagen.
Holzungsherr war der Herzog von Lüneburg, ihm stand hier das ,,Höchste und Siedeste", die Mastdrift, überall freier Hau von Bau- und Feuerholz und das Holzungsgericht zur Bestrafung aller Holzfrevel zu. Das Holzungsgericht wurde ursprünglich in Ramelsloh, später in Pattensen abgehalten. Zahlreiche Gerichtsprotokolle, die in den sogenannten Bruchregistern noch erhalten sind, geben uns Aufschluss über den Umfang dieser Straftaten. Nach dem Bruchregister von 1659 wurden am 22. September 1659 auf dem Holzgericht zu Ramelsloh wegen begangener Brüche folgende Asendorfer verurteilt:

Hans Lüers, 1 Buchenstamm gefällt 2 Rthlr Strafe
Lütke Rieckman, 1 Buchenstamm gefällt 2 Rthlr 8 Schill. Strafe
Hans Ruschmeyer, 1 Buchenstamm gefällt 2 Rthlr Strafe
Lütke Hartken, 1/2 Fuder Holz 1 Rthlr Strafe
Lütke Rieckman und Drewes Kröger 1 Fuder Holz nach Freschenhausen verkauft 2 Rthlr Strafe

Dies ist lediglich die Liste für ein Jahr. Ähnliche Listen sind aus jedem Jahr vorhanden.
Die Aufsicht über die Holzungen der Acht Ramelsloh übte ein vom Herzog eingesetzter Holzvogt in Ramelsloh aus, der dafür abgabenfrei war und das Recht hatte, im Asendorfer Holz 4 Schweine einzutreiben. Außerdem mussten zwei ,,freye Köther" ihm, anstatt ihrem Gutsherrn, jährlich 11 Rthlr. Dienstgeld, ein Hofschwein und ein Schaf mit einem Lamm geben. Ihm standen zwei Holzgeschworene zur Seite, die ihn in der Beaufsichtigung der Waldungen unterstützten. Nach späteren Schriftstücken führte der Amtsvogt zu Garlstorf die Oberaufsicht; er bekam für seine Tätigkeit ein sogenanntes Stammgeld, d.h. von jedem verkauften Stamm erhielt er 3 gge (gute Groschen), 4 Pfennige. Ihm zur Seite standen der Holzvogt zu Pattensen, der jeweils die ,,Pfandgebühren bei vorgefallenen Frevel" erhielt, und der Förster zu Undeloh. dem das ,,Dütgengeld" gehörte.
Im Jahre 1836 beauftragte die hannöversche Regierung den Forstmeister von Meding in Winsen und den Amts-Assessor von der Decken, mit den Forstinteressenten der Dorfschaft Asendorf Verhandlungen ,,wegen der Aufhebung der bisherigen Gemeinschaft, welche zwischen der Allergnädigsten Herrschaft und der Dorfschaft Asendorf rücksichtlich ihrer Interessenforst bestanden hat" zu führen. Diese Verhandlungen führten am 20. März 1837 zu dem nachstehenden ,,Vergleichs- und Theilungs-Receß":

Auch in der Schulchronik finden wir einen bemerkenswerten Hinweis auf die Asendorfer Forst:
1908 wurden die beiden Interessen-Forsten ,,Schweinsweide" und ,,Grenzforst" verkauft. Der Kaufpreis beträgt 18000 Mk. Das Holz hat eine Grubenholzgesellschaft aus Soltau gekauft. Beide Waldungen wurden bis zum 1. Oktober niedergehauen. Damit verlor Asendorf seinen besten Schmuck. Der Verkauf ist um so bedauerlicher, da das Holz gar nicht schlagreif war. Es ist besonders bedauerlich, dass auch die schönen Tannen der Schweinsweide, welche noch viel zu jung waren, der Axt zum Opfer fielen. Man hat begonnen, den Grenzforst wieder aufzuforsten.
Während des sogenannten 3. Reiches gab es einen Streit innerhalb der Interessentenforst über die Rechtmäßigkeit als Inhaber der Anteile der Anteilsinhaber Mencke und Flügge. In einem Schreiben des Rechtsbeistandes Johs. Heinsohn aus Jesteburg vom 25. Mai 1940 heißt es:
"Laut einem alten Receß besteht in Asendorf eine Forstgemeinschaft, die schon lange vor 1900 durch zehn Asendorfer Hofbesitzer gegründet wurde. Einige Hofbesitzer haben inzwischen gewechselt. So ist z.B. Hof 3 im Jahre 1910 durch Verkauf von Karl Bartens übergegangen auf Peter Mencke, jetzt Wilhelm Mencke, und der Hof Nr. 4 auf Otto Flügge. Die Forstanteile für diese beiden Höfe 3 und 4 hatte Karl Bartens früher einmal zur Sicherung für eine Darlehnsforderung abgetreten an seinen Schwiegersohn Otto Schierhorn, Hof 2. Mencke und Flügge haben die Anteile jetzt von den Erben des Schierhorn durch meine Vermittlung zurückerworben. ... Nunmehr machen jedoch die Inhaber der übrigen Anteile Schwierigkeiten; sie wollen Mencke und Flügge als Inhaber ihrer Anteile nur anerkennen und sie an der Gemeinschaft nur teilhaben lassen, wenn sie ihre Berechtigung nachweisen."
Es kam zu einer außergerichtlichen Einigung mit dem Ergebnis, dass die beiden vorgenannten Hofbesitzer wieder als Mitglieder der Forstgemeinschaft anerkannt wurden.
Dennoch gab es unter den acht Interessenten weiterhin Streit über die zu leistenden Arbeiten und die gerechte Aufteilung der Erträge.
Zu Anfang des Jahres 1953 trat in der Gemeinde Asendorf der Wunsch auf, einen eigenen Friedhof in Asendorf zu errichten. Die Acht Asendorfer Forstinteressenten, zu denen auch Wilhelm Mencke gehörte, erklärten sich sogleich bereit, 4 Morgen Waldfläche als Gelände für den Friedhof kostenlos abzugeben. Daraufhin stellte Wilhelm Mencke 4 Morgen seines Landes auf dem Mühlenberg am Wege nach Marxen zur Verfügung und erhielt dafür von der Realgemeinde (Interessentenforst) einen Streifen von 4 Morgen Waldfläche in der Forst "Schweinsweide" als Ausgleich. (siehe Kartenausschnitt)
In der Versammlung am 29. Januar 1958 beschließen die Mitglieder einstimmig, den Grundbesitz der Realgemeinde
Flurstück 74/1 der Flur 5 "Schweinsweide" in Größe von 6 ha, 76 ar, 47 qm und
Flurstück 169/124 der Flur 5 "Jägerknöhl" in Größe von 13 ha, 24 ar, 27 qm
unter die Mitglieder aufzuteilen.
Die "Schweinsweide" wurde in 3 Teilstücke und der "Jägerknöhl" in 5 Teilstücke parzelliert. Die hieraus entstandenen 8 Waldflächen wurden auf die 8 Interessenten per Losentscheid verteilt.
Mit Änderung des Grundbuchs am 28. Februar 1964 war die Interessentenforst der Realgemeinde endgültig erloschen.