Die Holzung, d.h. der Wald, war in
alten Zeiten für die Bauern die Grundlage der ganzen
Wirtschaft. Lieferte der Wald doch das Holz für den
Holzbau, den Wagenbau, für die Herstellung vieler Geräte
und für die Feuerung. Außerdem dienten die reichlich
vorhandenen Eicheln im Wald den Schweinen als
willkommenes Futter.
Der Wald war ursprünglich
Gemeinbesitz aller Bauern. Jeder Bauer hatte das Recht,
soviel Holz aus dem Wald zu nehmen, als er für seine
Zwecke benötigte, und eine bestimmte Anzahl Schweine zur
Mast in den Wald zu treiben. Doch als der Frankenkaiser
Karl am Ende des 8. Jahrhunderts sich das ganze
Sachsenland unterwarf und die fränkische Verwaltung
einführte, enteignete er auch die gesamten Waldungen und
nahm sie in seinen Besitz. Er setzte besondere
Holzungsherren ein, die die Aufsicht über die Waldungen
führten. Später ging die alleinige Holzherrschaft auf
die jeweiligen Landesherren, im Lüneburgischen auf den
Herzog, über. Der Herzog jedoch übertrug oder
verpfändete gewisse Rechte an Adlige, Klöster, Kirchen
oder einzelne Beauftragte. Auch der Bauer hatte,
allerdings gegen Entrichtung besonderer Abgaben, gewisse
Anrechte an den Waldungen, die zu seiner Dorfmark
gehörten. Das von ihm benötigte Bau-, Nutz- und
Brennholz musste er jedoch zum größten Teil kaufen und
für die Eichelmast eine entsprechende Abgabe zahlen. Als
dann der Bauer dazu überging, auf seinem Hof selbst
Bäume zu pflanzen, wurde ihm das Recht, diese Bäume zu
fällen, nur dann zugestanden, wenn er vorher die
Genehmigung des Holzungsherrn eingeholt hatte. Im
anderen Fall musste er für seine eigenen, von ihm selbst
gepflanzten Bäume sogar noch Strafe zahlen. So wurde der
Wald bald eine gute Einnahmequelle für den
Holzungsherrn.
Diese Zustände aber führten
schließlich dazu, dass die Bauern versuchten, sich
eigenmächtig Holz anzueignen. Um den allmählich immer
mehr überhand nehmenden Holzdiebstählen zu begegnen,
setzten die Holzungsherren Holzungsgerichte - Holting
genannt - ein, die ein Mal im Jahr tagten und die
Übeltäter hart bestraften. Bei diesen Holzungsgerichten,
die noch nach altem Bauernrecht Recht sprachen, haben
sich die alten Formen, vom Wandel der Zeiten kaum
beeinflusst, bis ins 19. Jahrhundert hinein erhalten.
Erst das Gesetz vom 19. Mai 1850 hob die alte
Holzungsgerichtsbarkeit auf und übertrug ihre Aufgaben
auf die ordentlichen Gerichte.
So war es im ganzen Lüneburger Land
und somit auch in Asendorf. Zu Asendorf gehörte das
Asendorfer Holz, ein Bauernholz von ,,ganz geringem Wert
und Umfang", an dem die Asendorfer Bauern mit der
Mastdrift berechtigt waren. Ferner hatten sie das Recht,
mit Jesteburg, Lüllau und Wiedenhof zusammen das
,,Hagolt" mit seinem geringen Buschbestand zu benutzen.
Beide Holzungen gehörten zur Acht Ramelsloh, später zur
Vogtei Pattensen. In diesen Holzungen und Feldbüschen
hatten um 1650 die Grafen von Platen-Hallermund auf
Lindhorst die Hasen- und Rehjagd. Daneben besaßen die
von Horst zu Barnstedt die Berechtigung, einmal im Jahr
bei Asendorf soweit die Asendorfer Kuhweide geht, mit
der Strickjagd zu jagen.
Holzungsherr war der Herzog von
Lüneburg, ihm stand hier das ,,Höchste und Siedeste",
die Mastdrift, überall freier Hau von Bau- und Feuerholz
und das Holzungsgericht zur Bestrafung aller Holzfrevel
zu. Das Holzungsgericht wurde ursprünglich in Ramelsloh,
später in Pattensen abgehalten. Zahlreiche
Gerichtsprotokolle, die in den sogenannten
Bruchregistern noch erhalten sind, geben uns Aufschluss
über den Umfang dieser Straftaten. Nach dem
Bruchregister von 1659 wurden am 22. September 1659 auf
dem Holzgericht zu Ramelsloh wegen begangener Brüche
folgende Asendorfer verurteilt:
Hans Lüers, | 1 Buchenstamm gefällt | 2 Rthlr Strafe |
Lütke Rieckman, | 1 Buchenstamm gefällt | 2 Rthlr 8 Schill. Strafe |
Hans Ruschmeyer, | 1 Buchenstamm gefällt | 2 Rthlr Strafe |
Lütke Hartken, | 1/2 Fuder Holz | 1 Rthlr Strafe |
Lütke Rieckman und Drewes Kröger | 1 Fuder Holz nach Freschenhausen verkauft | 2 Rthlr Strafe |
Dies ist lediglich
die Liste für ein Jahr. Ähnliche Listen
sind aus jedem Jahr vorhanden.
Die Aufsicht über die
Holzungen der Acht Ramelsloh übte ein
vom Herzog eingesetzter Holzvogt in
Ramelsloh aus, der dafür abgabenfrei war
und das Recht hatte, im Asendorfer Holz
4 Schweine einzutreiben. Außerdem
mussten zwei ,,freye Köther" ihm,
anstatt ihrem Gutsherrn, jährlich 11
Rthlr. Dienstgeld, ein Hofschwein und
ein Schaf mit einem Lamm geben. Ihm
standen zwei Holzgeschworene zur Seite,
die ihn in der Beaufsichtigung der
Waldungen unterstützten. Nach späteren
Schriftstücken führte der Amtsvogt zu
Garlstorf die Oberaufsicht; er bekam für
seine Tätigkeit ein sogenanntes
Stammgeld, d.h. von jedem verkauften
Stamm erhielt er 3 gge (gute Groschen),
4 Pfennige. Ihm zur Seite standen der
Holzvogt zu Pattensen, der jeweils die
,,Pfandgebühren bei vorgefallenen
Frevel" erhielt, und der Förster zu
Undeloh. dem das ,,Dütgengeld" gehörte.
Im Jahre 1836
beauftragte die hannöversche Regierung
den Forstmeister von Meding in Winsen
und den Amts-Assessor von der Decken,
mit den Forstinteressenten der
Dorfschaft Asendorf Verhandlungen
,,wegen der Aufhebung der bisherigen
Gemeinschaft, welche zwischen der
Allergnädigsten Herrschaft und der
Dorfschaft Asendorf rücksichtlich ihrer
Interessenforst bestanden hat" zu
führen. Diese Verhandlungen führten am
20. März 1837 zu dem nachstehenden
,,Vergleichs- und Theilungs-Receß":
Auch in der Schulchronik finden wir einen bemerkenswerten Hinweis auf die
Asendorfer Forst:
1908 wurden die beiden Interessen-Forsten ,,Schweinsweide"
und ,,Grenzforst" verkauft. Der Kaufpreis beträgt 18000
Mk. Das Holz hat eine Grubenholzgesellschaft aus Soltau
gekauft. Beide Waldungen wurden bis zum 1. Oktober
niedergehauen. Damit verlor Asendorf seinen besten
Schmuck. Der Verkauf ist um so bedauerlicher, da das
Holz gar nicht schlagreif war. Es ist besonders
bedauerlich, dass auch die schönen Tannen der
Schweinsweide, welche noch viel zu jung waren, der Axt
zum Opfer fielen. Man hat begonnen, den Grenzforst
wieder aufzuforsten.
Während des sogenannten 3. Reiches gab es einen Streit
innerhalb der Interessentenforst über die Rechtmäßigkeit
als Inhaber der Anteile der Anteilsinhaber Mencke und
Flügge. In einem Schreiben des Rechtsbeistandes Johs.
Heinsohn aus Jesteburg vom 25. Mai 1940 heißt es:
"Laut einem alten Receß besteht in Asendorf eine
Forstgemeinschaft, die schon lange vor 1900 durch zehn
Asendorfer Hofbesitzer gegründet wurde. Einige
Hofbesitzer haben inzwischen gewechselt. So ist z.B. Hof
3 im Jahre 1910 durch Verkauf von Karl Bartens
übergegangen auf Peter Mencke, jetzt Wilhelm Mencke, und
der Hof Nr. 4 auf Otto Flügge. Die Forstanteile für
diese beiden Höfe 3 und 4 hatte Karl Bartens früher
einmal zur Sicherung für eine Darlehnsforderung
abgetreten an seinen Schwiegersohn Otto Schierhorn, Hof
2. Mencke und Flügge haben die Anteile jetzt von den
Erben des Schierhorn durch meine Vermittlung
zurückerworben. ... Nunmehr machen jedoch die Inhaber
der übrigen Anteile Schwierigkeiten; sie wollen Mencke
und Flügge als Inhaber ihrer Anteile nur anerkennen und
sie an der Gemeinschaft nur teilhaben lassen, wenn sie
ihre Berechtigung nachweisen."
Es kam zu einer außergerichtlichen Einigung mit dem Ergebnis,
dass die beiden vorgenannten Hofbesitzer wieder als
Mitglieder der Forstgemeinschaft anerkannt wurden.
Dennoch gab es unter den acht Interessenten weiterhin Streit
über die zu leistenden Arbeiten und die gerechte
Aufteilung der Erträge.
Zu Anfang des Jahres 1953 trat in der Gemeinde Asendorf der
Wunsch auf, einen eigenen Friedhof in Asendorf zu
errichten. Die Acht Asendorfer Forstinteressenten, zu
denen auch Wilhelm Mencke gehörte, erklärten sich
sogleich bereit, 4 Morgen Waldfläche als Gelände für den
Friedhof kostenlos abzugeben. Daraufhin stellte Wilhelm
Mencke 4 Morgen seines Landes auf dem Mühlenberg am Wege
nach Marxen zur Verfügung und erhielt dafür von der
Realgemeinde (Interessentenforst) einen Streifen von 4
Morgen Waldfläche in der Forst "Schweinsweide" als
Ausgleich. (siehe Kartenausschnitt)
In der Versammlung am 29. Januar 1958 beschließen die
Mitglieder einstimmig, den Grundbesitz der Realgemeinde
Flurstück 74/1 der Flur 5 "Schweinsweide" in Größe von 6 ha,
76 ar, 47 qm und
Flurstück 169/124 der Flur 5 "Jägerknöhl" in Größe von 13 ha,
24 ar, 27 qm
unter die Mitglieder aufzuteilen.
Die "Schweinsweide" wurde in 3 Teilstücke und der
"Jägerknöhl" in 5 Teilstücke parzelliert. Die hieraus
entstandenen 8 Waldflächen wurden auf die 8
Interessenten per Losentscheid verteilt.
Mit Änderung des Grundbuchs am 28. Februar 1964 war die
Interessentenforst der Realgemeinde endgültig erloschen.