Jagdwesen in Asendorf
In der Einleitung seines Buches „Jagdrecht von Niedersachsen“ beschreibt Heinz Rose die Entwicklung des Jagdrechts in Niedersachsen, die nachstehend auszugsweise wiedergegeben wird:
Die Entwicklung des neueren deutschen Jagdrechts beginnt im Jahr 1848. Damals wurde die Berechtigung zur Jagd – bis dahin ein Regal des Landesherrn – untrennbar mit dem Eigentum am Grund und Boden verbunden. § 169 der (Frankfurter) Reichsverfassung von 1849 bestimmte:
Im Grundeigenthum liegt die Berechtigung zur Jagd auf eigenem Grund und Boden. Die Jagdgerechtigkeit auf fremdem Grund und Boden, Jagddienste, Jagdfronden und andere Leistungen für Jagdzwecke sind ohne Entschädigung aufgehoben...
Die Jagdgerechtigkeit auf fremdem Grund und Boden darf in Zukunft nicht als Grundgerechtigkeit bestellt werden.“
In der Folgezeit wurden in den Jagdgesetzen der Länder die wesentlichen das Rechtsgebiet noch heute prägenden Grundentscheidungen getroffen:
• die Einführung des Revierjagdsystems,
• von Jagd- und Schonzeiten,
• des Jagdscheins
• sowie die Ausbildung des Wildschadensrechts.
Durch das Reichsjagdgesetz vom 3. Juli 1934 wurde das Jagdrecht nochmals gründlich umgestaltet. Alle die Jagd betreffenden Landesgesetze wurden aufgehoben, die Zuständigkeit der Länder in Fragen des Jagdrechts beseitigt. Das Jagdrecht wurde Reichsrecht, so dass eine einheitliche Rechtsgrundlage für das gesamte Reichsgebiet entstand. Das Gesetz enthielt Bestimmungen über den Abschussplan und führte eine straffe Organisation der Jagdverwaltung ein.
Nach dem Krieg blieb das Reichsjagdgesetz im Gebiet der britischen Zone (Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) zunächst – mit Ausnahme der organisationsrechtlichen Teile – weiter gültig.
Eine weitgehend einheitliche gesetzliche Ordnung des Jagdwesens wurde im Bundesgebiet durch das Grundgesetz möglich. …
Der Bund hat davon mit dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) Gebrauch gemacht, das am 1. April 1953 in Kraft getreten ist.
Im BJagdG wurden alle wesentlichen die Jagd betreffenden Vorschriften, und zwar sowohl des Jagdverwaltungsrechts als auch des Jagdzivilrechts und des Jagdstrafrechts zusammengefasst. Außerhalb blieben jedoch die strafrechtlichen Bestimmungen über Jagdwilderei….
Nach einer Änderung des Grundgesetzes durch Gesetz vom 27. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3146) besteht die Rahmenkompetenz des Bundes für das Jagdwesen zwar fort (Art. 75 Abs. 1 Nr. 3 GG). Rahmenvorschriften dürfen jedoch nur noch in Ausnahmefällen in Einzelheiten gehende oder unmittelbar geltende Regelungen enthalten (Art. 75 Abs. 2 GG). …
Das Jagdrecht in den Ländern der Bundesrepublik besteht aus einem bundesrechtlichen und jeweils einem landesrechtlichen Teil. Zu den Gesetzen kommen Verordnungen sowohl des Bundes als auch der Länder und schließlich die landesrechtlichen Verwaltungsbestimmungen – in Niedersachsen vor allem die … Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Jagdgesetz . …
In Niedersachsen gilt seit dem 1. April 2001 das Niedersächsische Jagdgesetz (NJagdG) vom 14. März 2001 …..Seit dem 1. Februar 2005 gelten die Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Landesjagdgesetz (AB-NJagdG)
Eine grundlegende Änderung der niedersächsischen Forst- und Jagdverwaltung ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten.… Über die Festsetzung der Abschusspläne entscheidet jetzt stets die Jagdbehörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat, dem auch eine von der Anstalt Niedersächsische Landesforsten vorgeschlagene Person angehört.


Georg Eppen, ein Papierfabrikant aus Winsen hat 1903 eine große Heidefläche südlich der Schierhorner Straße gekauft. Diese Fläche umfasste sowohl Asendorfer als auch Hanstedter Gebiet und war eine eigenständige, die sogenannte Eppensche Jagd. (siehe Grafik). Seit 1904 wurde die Forstaufsicht durch den Förster Friedrich Gevers, später durch seinen Sohn Förster Friedrich Gevers, danach durch Rudolf Gevers als Forstaufseher wahrgenommen. Von 1942 bis 1954 war die Jagd dieses Gebietes an einen Herrn Heidelmeyer aus Hamburg verpachtet. Von 1954 bis 1981 haben Rudolf Gevers und Rudi Beyer und von 1981 bis 1995 Gerhard Gevers und Rudi Beyer diese Jagd gepachtet. 1987 wurde eine Teilfläche von ca 200 ha an Willi O. Bührich, einen Holzimporteur aus Hamburg verkauft, der und später dessen Sohn Stephan seither auch das Jagdrecht über dieses Gebiet ausüben.

Die Jagdvorsteher als Vertreter der Grundbesitzer waren für die Verpachtung der Jagd seit 1848  zuständig. Leider liegen keine Dokumente mehr vor, wer in früheren Jahren Jagdvorsteher war. Aus Protokollen und Schriftverkehr des Landkreises Harburg geht hervor, wer in der jüngeren Vergangenheit den Vorsitz des Jagdvorstandes innegehabt hat:

von

bis

Jagdvorsteher

1969

Hermann Beecken

1969

1981

Rudolf Gevers

1982

2000

Bodo Witte

2000

2010

Helmut Cohrs

2011

heute

Erich Mencke jun.

 Über die Jagdpächter in Asendorf seit 1848 liegen uns leider keine Informationen vor. Bis 1934 war die Feldmarksjagd von Asendorf und Dierkshausen an einen Herrn Ritter aus Harburg verpachtet. Der nebenstehende Zeitungsartikel vom 24. September 1934 besagt, dass nach einigem Streit die Jagd an Herrn Heinrich Weseloh (Urgroßvater von Niklas Weseloh) aus Rönneburg verpachtet wurde. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Jagdpächter in der Folgezeit.

Jagdpächter:

von

bis

Jagdpächter

????

1934

Ritter, Harburg

 

 

 

1934

1951

Heinrich Weseloh, Rönneburg

 

 

 

Egon Weseloh und seine Schwester Erika Bomke, geb. Weseloh haben das Jagdausübungsrecht aus den Jagdpachtverträgen von dem 1944 bei einem Bombenangriff verstorbenen Heinrich Weseloh geerbt. Da die Geschwister sich nicht auf eine gemeinsame Nutzung des Jagdgebietes einigen konnten, erwirkte das Landgericht Hamburg einen Vergleich, der die Teilung des Jagdgebietes vorsah. Die Grenze bildete die Straße von Jesteburg über Schmalenfelde nach Hanstedt. Frau Bomke erhielt den nördlichen und Egon Weseloh den südlichen Jagdbereich.

1951

1956

Egon Weseloh, Rönneburg

Erika Bomke

 

 

1956 beantragte Georg Tödter aus Dierkshausen im Namen der Dierkshäuser Grundbesitzer eine Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks in einen Dierkshäuser und einen Asendorfer Jagdbezirk. Dieser Antrag wurde jedoch vom Kreisjägermeister und vom Landkreis Harburg abgelehnt.

1956

1968

Fritz Bostelmann sen.

Egon Weseloh

Erika Bomke

Fritz Bostelmann jun.

1968

1980

Fritz Bostelmann jun.

Gerhard Gevers

Erich Mencke sen.

Egon Weseloh

Die Jagdpächter vereinbarten untereinander eine gewisse Abgrenzung des gemeinsamen Jagdbezirks, wobei Gerhard Gevers den Dierkshäuser Bereich, Fritz Bostelmann, Egon Weseloh und Erich Mencke den Asendorfer Bereich bejagen würden, wobei Erich Mencke den Bereich nördlich der Hanstedt-Jesteburger Straße und Bostelmann und Weseloh den südlichen Bereich bejagten.

1980

1992

Fritz Bostelmann

Gerhard Gevers

Erich Mencke sen.

Egon Weseloh

Für den im Oktober 1990 verstorbenen Egon Weseloh tritt bei der Neuverpachtung 1992 sein Sohn Heinrich Weseloh der jüngere in den Pachtvertrag ein.

1992

2004

Fritz Bostelmann

Gerhard Gevers

Erich Mencke

Heinrich Weseloh d.j

2004

2011

Heinrich Weseloh d.j.

Gerhard Gevers

Arnold Bisping

Peter Mencke

Am 10.2.2004 wurde im Rahmen einer freien Vereinbarung das Jagdgebiet unter den Pächtern aufgeteilt.   Hiermit wurde die bereits 1968 getroffene Abmachung zwischen den Pächtern Bostelmann / Weseloh (Gebiet südlich der Hauptstraße), Erich Mencke sen. (Bauernjagd nördlich der Hauptstraße) und Gerhard Gevers (Bereich Dierkshausen) in einer verbindlichen Vereinbarung geregelt.
Aus gesundheitlichen Gründen scheidet Gerhard Gevers 2011 aus dem Pachtvertrag aus und für ihn tritt Hermann Peters als neuer Pächter ein.

2011

2016

Heinrich Weseloh

Hermann Peters

Arnold Bisping

Peter Mencke

2016

baw.

Heinrich Maack

Peter Mencke

Niklas Weseloh

Olaf Peters