Jagdwesen in Asendorf
In der Einleitung seines Buches „Jagdrecht von Niedersachsen“ beschreibt Heinz
Rose die Entwicklung des Jagdrechts in Niedersachsen, die nachstehend
auszugsweise wiedergegeben wird:
Die Entwicklung des neueren deutschen Jagdrechts beginnt im Jahr 1848. Damals
wurde die Berechtigung zur Jagd – bis dahin ein Regal des Landesherrn –
untrennbar mit dem Eigentum am Grund und Boden verbunden. § 169 der
(Frankfurter) Reichsverfassung von 1849 bestimmte:
Im Grundeigenthum liegt die Berechtigung zur Jagd auf eigenem Grund und Boden.
Die Jagdgerechtigkeit auf fremdem Grund und Boden, Jagddienste, Jagdfronden und
andere Leistungen für Jagdzwecke sind ohne Entschädigung aufgehoben...
Die Jagdgerechtigkeit auf fremdem Grund und Boden darf in Zukunft nicht als
Grundgerechtigkeit bestellt werden.“
In der Folgezeit wurden in den Jagdgesetzen der Länder die wesentlichen das
Rechtsgebiet noch heute prägenden Grundentscheidungen getroffen:
• die Einführung des Revierjagdsystems,
• von Jagd- und Schonzeiten,
• des
Jagdscheins
• sowie die Ausbildung des Wildschadensrechts.
Durch das Reichsjagdgesetz vom 3. Juli 1934 wurde das Jagdrecht nochmals
gründlich umgestaltet. Alle die Jagd betreffenden Landesgesetze wurden
aufgehoben, die Zuständigkeit der Länder in Fragen des Jagdrechts beseitigt. Das
Jagdrecht wurde Reichsrecht, so dass eine einheitliche Rechtsgrundlage für das
gesamte Reichsgebiet entstand. Das Gesetz enthielt Bestimmungen über den
Abschussplan und führte eine straffe Organisation der Jagdverwaltung ein.
Nach dem Krieg blieb das Reichsjagdgesetz im Gebiet der britischen Zone
(Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) zunächst –
mit Ausnahme der organisationsrechtlichen Teile – weiter gültig.
Eine weitgehend einheitliche gesetzliche Ordnung des Jagdwesens wurde im
Bundesgebiet durch das Grundgesetz möglich. …
Der Bund hat davon mit dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) Gebrauch gemacht, das am 1.
April 1953 in Kraft getreten ist.
Im BJagdG wurden alle wesentlichen die Jagd betreffenden Vorschriften, und zwar
sowohl des Jagdverwaltungsrechts als auch des Jagdzivilrechts und des
Jagdstrafrechts zusammengefasst. Außerhalb blieben jedoch die strafrechtlichen
Bestimmungen über Jagdwilderei….
Nach einer Änderung des Grundgesetzes durch Gesetz vom 27. Oktober 1994 (BGBl. I
S. 3146) besteht die Rahmenkompetenz des Bundes für das Jagdwesen zwar fort
(Art. 75 Abs. 1 Nr. 3 GG). Rahmenvorschriften dürfen jedoch nur noch in
Ausnahmefällen in Einzelheiten gehende oder unmittelbar geltende Regelungen
enthalten (Art. 75 Abs. 2 GG). …
Das Jagdrecht in den Ländern der Bundesrepublik besteht aus einem
bundesrechtlichen und jeweils einem landesrechtlichen Teil. Zu den Gesetzen
kommen Verordnungen sowohl des Bundes als auch der Länder und schließlich die
landesrechtlichen Verwaltungsbestimmungen – in Niedersachsen vor allem die …
Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Jagdgesetz . …
In Niedersachsen gilt seit dem 1. April 2001 das Niedersächsische Jagdgesetz (NJagdG)
vom 14. März 2001 …..Seit dem 1. Februar 2005 gelten die Ausführungsbestimmungen
zum Niedersächsischen Landesjagdgesetz (AB-NJagdG)
Eine grundlegende Änderung der niedersächsischen Forst- und Jagdverwaltung ist
am 1. Januar 2005 in Kraft getreten.… Über die Festsetzung der Abschusspläne
entscheidet jetzt stets die Jagdbehörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat, dem
auch eine von der Anstalt Niedersächsische Landesforsten vorgeschlagene Person
angehört.
Georg Eppen, ein Papierfabrikant aus Winsen hat 1903 eine große Heidefläche
südlich der Schierhorner Straße gekauft. Diese Fläche umfasste sowohl Asendorfer
als auch Hanstedter Gebiet und war eine eigenständige, die sogenannte Eppensche
Jagd. (siehe Grafik). Seit 1904 wurde die Forstaufsicht durch den Förster Friedrich Gevers,
später durch seinen Sohn Förster Friedrich Gevers, danach durch Rudolf Gevers
als Forstaufseher wahrgenommen. Von 1942 bis 1954 war die Jagd dieses Gebietes
an einen Herrn Heidelmeyer aus Hamburg verpachtet.
Von 1954 bis 1981 haben
Rudolf Gevers und Rudi Beyer und von 1981 bis 1995 Gerhard Gevers und Rudi Beyer
diese Jagd gepachtet. 1987 wurde eine Teilfläche von ca 200 ha an Willi O.
Bührich, einen Holzimporteur aus Hamburg verkauft, der und später dessen Sohn
Stephan seither auch das Jagdrecht über dieses Gebiet ausüben.
Die Jagdvorsteher als Vertreter der Grundbesitzer waren für die Verpachtung der Jagd seit 1848 zuständig. Leider liegen keine Dokumente mehr vor, wer in früheren Jahren Jagdvorsteher war. Aus Protokollen und Schriftverkehr des Landkreises Harburg geht hervor, wer in der jüngeren Vergangenheit den Vorsitz des Jagdvorstandes innegehabt hat:
von |
bis |
Jagdvorsteher |
1969 |
Hermann Beecken |
|
1969 |
1981 |
Rudolf Gevers |
1982 |
2000 |
Bodo Witte |
2000 |
2010 |
Helmut Cohrs |
2011 |
heute |
Erich Mencke jun. |
Jagdpächter: |
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von |
bis |
Jagdpächter |
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???? |
1934 |
Ritter, Harburg |
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|
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1934 |
1951 |
Heinrich Weseloh, Rönneburg |
|
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Egon Weseloh und seine Schwester Erika Bomke, geb. Weseloh haben das
Jagdausübungsrecht aus den Jagdpachtverträgen von dem 1944 bei einem
Bombenangriff verstorbenen Heinrich Weseloh geerbt. Da die Geschwister sich nicht
auf eine gemeinsame Nutzung des Jagdgebietes einigen konnten,
erwirkte das Landgericht Hamburg einen Vergleich, der die Teilung
des Jagdgebietes vorsah. Die Grenze bildete die Straße von Jesteburg
über Schmalenfelde nach Hanstedt. Frau Bomke erhielt den nördlichen
und Egon Weseloh den südlichen Jagdbereich. |
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1951 |
1956 |
Egon Weseloh, Rönneburg |
Erika Bomke |
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1956 beantragte Georg Tödter aus Dierkshausen im Namen der Dierkshäuser
Grundbesitzer eine Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks in
einen Dierkshäuser und einen Asendorfer Jagdbezirk. Dieser Antrag
wurde jedoch vom Kreisjägermeister und vom Landkreis Harburg
abgelehnt. |
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1956 |
1968 |
Fritz Bostelmann sen. |
Egon Weseloh |
Erika Bomke |
Fritz Bostelmann jun. |
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1968 |
1980 |
Fritz Bostelmann jun. |
Gerhard Gevers |
Erich Mencke sen. |
Egon Weseloh |
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Die Jagdpächter vereinbarten untereinander eine gewisse Abgrenzung des
gemeinsamen Jagdbezirks, wobei Gerhard Gevers den Dierkshäuser
Bereich, Fritz Bostelmann, Egon Weseloh und Erich Mencke den
Asendorfer Bereich bejagen würden, wobei Erich Mencke den Bereich
nördlich der Hanstedt-Jesteburger Straße und Bostelmann und Weseloh
den südlichen Bereich bejagten. |
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1980 |
1992 |
Fritz Bostelmann |
Gerhard Gevers |
Erich Mencke sen. |
Egon Weseloh |
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Für den im Oktober 1990 verstorbenen Egon Weseloh tritt bei der Neuverpachtung 1992 sein Sohn Heinrich Weseloh der jüngere in den Pachtvertrag ein. |
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1992 |
2004 |
Fritz Bostelmann |
Gerhard Gevers |
Erich Mencke |
Heinrich Weseloh |
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2004 |
2011 |
Heinrich Weseloh |
Gerhard Gevers |
Arnold Bisping |
Peter Mencke |
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Am 10.2.2004 wurde im Rahmen einer freien
Vereinbarung das Jagdgebiet unter den Pächtern aufgeteilt.
Hiermit wurde die bereits 1968 getroffene Abmachung zwischen den
Pächtern Bostelmann / Weseloh (Gebiet südlich der Hauptstraße),
Erich Mencke sen. (Bauernjagd nördlich der Hauptstraße) und Gerhard
Gevers (Bereich Dierkshausen) in einer verbindlichen Vereinbarung
geregelt. |
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2011 |
2016 |
Heinrich Weseloh |
Hermann Peters |
Arnold Bisping |
Peter Mencke |
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2016 |
baw. |
Heinrich Maack |
Peter Mencke |
Niklas Weseloh |
Olaf Peters |